EUROPÄISCHE UNION | ||
In dem Übergangszeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten
des Vertrages hat der Rat wichtige Massnahmen zu Asyl und Migration
zu treffen.
Grenzen- Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen.- Durchführung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen der EU. - Gemeinsame Vorschriften über Visa für Aufenthalte von höchstens drei Monaten - Liste der visapflichtigen und visafreien Drittländer. - Verfahren und Voraussetzungen für die Visumserteilung - Einheitliche Visumsgetaltung - Reisefreiheit innerhalb der EU von Drittstaatsangehörige während eines dreimonatigen Aufenthalts. | ||
Amsterdamer Vertrag (Auszüge) Folie 800x600 - Grafik:PRO ASYL | ||
Asyl
- Für ein Asylverfahren zuständiger Mitgliedstaat
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