EUROPÄISCHE UNION
In dem Übergangszeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrages hat der Rat wichtige Massnahmen zu Asyl und Migration zu treffen.

Grenzen

- Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen.
- Durchführung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen der EU.
- Gemeinsame Vorschriften über Visa für Aufenthalte von höchstens drei Monaten
- Liste der visapflichtigen und visafreien Drittländer.
- Verfahren und Voraussetzungen für die Visumserteilung
- Einheitliche Visumsgetaltung
- Reisefreiheit innerhalb der EU von Drittstaatsangehörige während eines dreimonatigen Aufenthalts.
Amsterdamer Vertrag (Auszüge)   Folie 800x600 - Grafik:PRO ASYL

Asyl

- Für ein Asylverfahren zuständiger Mitgliedstaat
- Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern
- Mindestnormen für die Anerkennung als Flüchtlinge
- Mindestnormen für das Asylverfahren
- Mindestnormen für den vorübergehenden Schutz
- Verteilung der Belastungen bei der Aufnahme von Flüchtlingen und vertriebenen Personen
- vorläufige Maßnahmen bei Notlage durch einen plötzlichen Zustrom von Flüchtlingen

Migration

- Visaerteilung für langfristigen Aufenthalt und Aufenthaltstitel, einschließlich Familienzusammenführung
- illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt, einschließlich Rückführung
- Freizügigkeit für Drittstaatsangehörige mit rechtmässigem Aufenthalt.