EUROPÄISCHE UNION
Im Februar 1992 wurde in der holländischen Stadt Maastricht der Maastrichter Vertrag unterzeichnet. Mit ihm wurde die Europäische Union geschaffen. Der Vertrag von Amsterdam, am 2. Oktober 1997 geschlossen, soll die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit einer sich erweiternden und demokratisch legitimierten Europäischen Union sicherstellen. Der Vertrag enthält Übertragungen von Hoheitsrechten, indem er für einige Bereiche der justiz- und innenpolitischen Zusammenarbeit, in der es nur eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit gab, eine Gemein- schaftskompetenz begründet.
Amsterdamer Vertrag (Auszüge)   Folie 800x600- Grafik:PRO ASYL
Zu den wichtigen Änderungen im Amsterdamer Vertrag gehört ein neuer Titel über "Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr", mit dem dieser Bereich von Justiz und Inneres, der bisher zwischenstaatlich geregelt wurde, jetzt durch die Gemeinschaft als solche entschieden wird.

Der Vertrag tritt nach der Ratifikation durch die einzelnen nationalen Parlamente in Kraft. Erfahrungsgemäss dauert dies etwa zwei Jahre. Danch beginnt ein Übergangszeitraum von fünf Jahren, so daß der Vertrag erst 2004 in voller Weise wirksam wird.