| Am 31. Dezember 1996 haben sich rund 1.600.000 Flüchtlinge (mit oder ohne Status nach der Genfer Konvention) und Asylbewerber in Deutschland aufgehalten; | |
| Im einzelnen: | |
| 170.000 | Asylberechtigte und im Ausland anerkannte Flüchtlinge |
| (Personen, die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge oder von einer verwaltungsgerichtlichen Instanz
als asylbe
rechtigt nach Art: 16a des Grundgesetzes anerkannt worden bzw.
als
im Ausland anerkannte Flüchtlinge Asylberechtigten gleichgestellt
sind)
Quelle: Ausländerzentralregister | |
| 130.000 | Familienangehörige von Asylberechtigten |
| (nachgezogene Ehegatten und Kinder von Asylberechtigten, die keinen
Antrag auf Familienasyl gestellt haben)
Schätzung | |
| 16.000 | Konventionsflüchtlinge § 51(1) AuslG |
| (Personen, die Abschiebungsschutz genießen, weil im Heimatstaat
ihr
Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe
oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist) | |
| 103.000 | Kontingentflüchtlinge (1) |
| (Ausländer, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion
der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind
Quelle: zum Teil Ausländerzentralregister: zum Teil Schätzung | |
| 17.000 | Heimatlose Ausländer |
| (Personen, die eine besonders geschützte Rechtsstellung nach
dem
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer
innehaben)
Quelle: Ausländerzentralregister | |
| 350.000 | Asylbewerber |
| (Ausländer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland auf
Art. 16a
des Grundgesetzes berufen oder wegen politischer Verfolgung Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes
begehren und
deren Verfahren noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen
ist.) Quelle: Ausländerzentralregister | |
| 320.000 | Bürgerkriegsflüchtlinge aus Bosnien- Herzegowina |
| (Personen, die sich auf der Grundlage einer Verpflichtungserklärung
nach § 84 AuslG in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
Personen, die im Rahmen einer gemeinsamen Aufnahmeaktion von Bund
und Ländern auf der Grundlage des § 32 AusIG aufgenommen
wurden
und Personen, die aufgrund der Anordnung nach § 54 AuslG
geduldet
werden sowie rd. 20.000 Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina,
die
in der o.a. Zahl der Asylbewerber enthalten sind) Länderbefragung im September 1996. 345.000 Flüchtlinge: davon dürften bis Ende 1996 ca. 15.000 Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt sein (Schätzung) | |
| 500.000 | De-facto-Flüchtlinge |
| (Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag
abgelehnt worden ist, denen aber aus humanitären oder politischen
Gründen die Rückkehr in ihre Heimat nicht zugemutbar
ist, sowie Personen, die ursprünglich aus diesen Gründen
Aufnahme gefunden haben und sich noch immer im Bundesgebiet aufhalten.) Schätzung auf der Grundlage von Angaben des Ausländerzentralregisters. | |