EUROPÄISCHE UNION
Deutschland, Frankreich und die drei Benelux-Staaten haben 1985 das "Schengener Abkommen" über den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen unterzeichnet (benannt nach dem luxemburgischen Ort Schengen).

Genauere Regelungen hierzu sind im "Schengener Durchführungsüber- einkommen" festgelegt, das 1990 von den fünf genannten Staaten unterzeichnet wurde.

Mit dem Amsterdamer Vertrag ist „Schengen" für die Europäische Union übernommen worden. Das Asylkapitel ist durch die Regelungen der Dubliner Konvention ersetzt worden.
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„Schengen" soll mehr Sicherheit für die Bürger in Europa und zugleich die Voraussetzungen für die vollständige Personenfreizügigkeit schaffen. Mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte am 1. Juli 1987 war in Art. 8a EWGV der freie Personenverkehr als eine der vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes neben dem freien Warenverkehr, der Dienstleistungsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit festgelegt worden.