1.
1.1
In unserer Gesellschaft werden Menschen,
Gruppen und Schichten als integriert betrachtet,
die eigenverantwortlich und gleichberechtigt
in der Gesellschaft leben, und die von
dieser allgemein gebotene Chancen der Selbstverwirklichung
wahrnehmen können.
1.2
Allen denen gegenüber, die in Ihrer
Selbstverwirklichung beeinträchtigt
sind, stellt sich die gesellschaftliche
(und kirchliche) Aufgabe der Integration.
Sie erfordert besondere Anstrengungen der
Gesellschaft und der Betroffenen, vorhandene
individuelle und soziale Defizite auszugleichen.
Integration wird heute für besonders
erforderlich gehalten bei Jugendlichen,
älteren, behinderten Menschen, bei
Angehörigen sozial schwacher Schichten,
bei Frauen und nicht zuletzt auch bei den
ansässig werdenden Familien nichtdeutscher
Arbeiter.
2.
2.1
Die Integration von Menschen anderer Muttersprache
ist in den Rahmen allgemeiner gesellschaftlicher
Eingliederungsbemühungen einzuordnen,
stellt aber wegen der anderen ethnischen
Herkunft, Sprache, Kultur und Mentalität
spezifische Anforderungen an die Aufnahmegesellschaft.
2.2
Gemäß der Gemeinsamen Synode
bedeutet die Integration der nichtdeutschen
Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen
"nicht eine Absorption der Minderheit und
Verzicht auf deren eigene kulturelle Substanz",
sondern ein gegenseitiger Kommunikationsprozeß,
der für beide Seiten ein Geben und
Nehmen und eine beiderseitige Bereicherung
bedeutet" (Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland "Die ausländischen Arbeitnehmer eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft", B Grundsatzüberlegung II). Daher werden beide Seiten ihr Verhalten und ihre Einstellungen wechselseitig einander anpassen, gegenseitige Vorurteile abbauen und ein größeres Verständnis für andersartige Verhaltensweisen und Einstellungen pflegen (vgl. Arbeitskreis 3 der Hauptversammlung 1977 des Deutschen Städtetages "Ausländerkinder ihre Zukunft in unseren Städten") .
2.3
Ziel der Integration ist es "dem ausländischen
Arbeitnehmer und seiner Familie ein Höchstmaß
an Rechtssicherheit, ein größtmögliches
Maß an eigener Entscheidungsfreiheit
und Mitwirkung, volle Gleichheit der Chancen
und sozialen Sicherung, kulturelle und
religiös-kirchliche Eigenständigkeit
zu gewährleisten" (Gemeinsame
Synode a.a.O.).
3.
Integration deutscher und nichtdeutscher
Kinder im Kindergarten ist die Übernahme
einer allgemeinen Integrationsaufgabe seitens
einer Institution, die von Ihrem.
altersspezifischen Ansatz her die günstigsten
Voraussetzungen für eine gegenseitige
Anpassung und gemeinsame Förderung
bietet.
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