Herbert Leuninger ARCHIV MIGRATION
1978

12. Dezember 1978
Vorlage für eine Stellungnahme
von Diözesancaritasdirektor Bruno Ehring, Limburg

DER DIENST DES KATHOLISCHEN KINDERGARTENS GEGENÜBER KINDERN ANDERER ETHNISCHER HERKUNFT UND RELIGION
ZUM BEGRIFF "INTEGRATION"

1.
1.1
In unserer Gesellschaft werden Menschen, Gruppen und Schichten als integriert betrachtet, die eigenverantwortlich und gleichberechtigt in der Gesellschaft leben, und die von dieser allgemein gebotene Chancen der Selbstverwirklichung wahrnehmen können.

1.2
Allen denen gegenüber, die in Ihrer Selbstverwirklichung beeinträchtigt sind, stellt sich die gesellschaftliche (und kirchliche) Aufgabe der Integration. Sie erfordert besondere Anstrengungen der Gesellschaft und der Betroffenen, vorhandene individuelle und soziale Defizite auszugleichen. Integration wird heute für besonders erforderlich gehalten bei Jugendlichen, älteren, behinderten Menschen, bei Angehörigen sozial schwacher Schichten, bei Frauen und nicht zuletzt auch bei den ansässig werdenden Familien nichtdeutscher Arbeiter.

2.
2.1
Die Integration von Menschen anderer Muttersprache ist in den Rahmen allgemeiner gesellschaftlicher Eingliederungsbemühungen einzuordnen, stellt aber wegen der anderen ethnischen Herkunft, Sprache, Kultur und Mentalität spezifische Anforderungen an die Aufnahmegesellschaft.

2.2
Gemäß der Gemeinsamen Synode bedeutet die Integration der nichtdeutschen Arbeitnehmer und ihrer Angehörigen "nicht eine Absorption der Minderheit und Verzicht auf deren eigene kulturelle Substanz", sondern ein gegenseitiger Kommunikationsprozeß, der für beide Seiten ein Geben und Nehmen und eine beiderseitige Bereicherung bedeutet" (Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland "Die ausländischen Arbeitnehmer eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft", B Grundsatzüberlegung II). Daher werden beide Seiten ihr Verhalten und ihre Einstellungen wechselseitig einander anpassen, gegenseitige Vorurteile abbauen und ein größeres Verständnis für andersartige Verhaltensweisen und Einstellungen pflegen (vgl. Arbeitskreis 3 der Hauptversammlung 1977 des Deutschen Städtetages "Ausländerkinder ihre Zukunft in unseren Städten") .

2.3
Ziel der Integration ist es "dem ausländischen Arbeitnehmer und seiner Familie ein Höchstmaß an Rechtssicherheit, ein größtmögliches Maß an eigener Entscheidungsfreiheit und Mitwirkung, volle Gleichheit der Chancen und sozialen Sicherung, kulturelle und religiös-kirchliche Eigenständigkeit zu gewährleisten" (Gemeinsame Synode a.a.O.).

3.
Integration deutscher und nichtdeutscher Kinder im Kindergarten ist die Übernahme einer allgemeinen Integrationsaufgabe seitens einer Institution, die von Ihrem. altersspezifischen Ansatz her die günstigsten Voraussetzungen für eine gegenseitige Anpassung und gemeinsame Förderung bietet.


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