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MIGRATION 1978 | ||
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KONFERENZ DER CARITASVERBÄNDE IN HESSEN 23.10,78 An Betr.:
Sehr geehrter Herr Minister ! Obwohl die Bestimmungen des Ausländergesetzes eine zweite Ausweisung des Türken Sawas Duran erlauben, bitten wir zu veranlassen, daß diese zurückgenommen und eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Wir begründen unsere Bitte damit, daß die erste, rechtlich sicher auch begründbare Ausweisung, gemessen an dem Integrationsgrad, den dieser junge Mann in der Bundesrepublik erreicht hat, und der überaus erschwerten Umstände in der Türkei wieder Fuß zu fassen, nicht angezeigt gewesen sein dürfte, zumal wohl seinerzeit Rechtsmittel nicht eingelegt werden konnten. Wir sehen in der durch diesen jungen Mann aufgetretenen Problematik keinen Einzelfall, sondern betrachten ihn als eine der Konsequenzen, die im Rahmen der langjährigen Beschäftigung nichtdeutscher Arbeitnehmer in der einen oder anderen Form auftreten werden. Wir erachten es als notwendig, daß unsere Gesellschaft auch die Verantwortung für eine Resozialisierung übernimmt und durch eine Abschiebung weder den jungen Mann noch das Heimatland seiner Eltern überfordert Mit freundlichen Grüßen |