ARCHIV MIGRATION 1976 | |||
Entwurf (1)
10.9.1976 GRUNDSATZÜBERLEGUNGEN UND VORSCHLÄGE DES DEUTSCHEN CARITASVERBANDES (DER WOHLFAHRTSVERBÄNDE) ZU EINEM UMFASSENDEN KONZEPT DER AUSLÄNDERBESCHÄFTIGUNG. | |||
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Grundsatzüberlegungen
Bedarfsrechnung Vorausberechnungen zum Bedarf an ausländischen Arbeitskräften haben bei den unvorhersehbaren strukturellen und konjunkturellen Veränderungen einen nur geringen Aussagewert. Sie sind überdies sozialpolitisch bedenklich, weil sie einen Teil der Arbeiterschaft. als Restgröße- bzw. Konjunkturpuffer kalkulieren. Unerläßlich dagegen sind Prognosen über die Entwicklung der Gesamtbevölkerung inklusive des Ausländeranteils und die Auswirkung dieser Entwicklung auf die Finanzierung der sozialen Sicherungen. Diese Prognosen müssen über den Zeitraum von 10 Jahren hinausgehen. Rechtsstatus Das Ausländergesetz ist so zu fassen, daß es dem ausländischen Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumt,, eigenverantwortlich und völlig frei über die Dauer seines Aufenthaltes in der Bundesrepublik zu entscheiden. Nach fünfjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet soll Ausländern das Recht auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsberechtigung gewährt werden. Nach zehnjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet sollen Ausländer einen ausweisungsfesten Status erhalten. Die politische Mitwirkung der Ausländer nach fünfjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik ist im ersten Ansatz durch ein Kommunalwahlrecht nach schwedischem Beispiel zu ermöglichen. Arbeitsförderung, Arbeitserlaubnisverfahren Es sind die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß nach fünfjährigem Aufenthalt ein ausländischer Arbeitnehmer und nach erfolgter Familienzusammenführung auch seine Familienangehörigen (diese unabhängig von der 5-Jahresfrist) unter den gleichen Bedingungen in Arbeit vermittelt werden wie Deutsche, Für sie wird auch der Bezug von Sozialhilfe zeitlich nicht begrenzt. Familiennachzug Der Schutz der Familie, den das Grundgesetz garantiert, verbietet eine Begrenzung des Familiennachzugs, auch in sogenannte überlastete Siedlungsgebiete. Zuzugsstopp Für Ausländer geltende Zuzugsbeschränkungen in sogenannte überlastete Siedlungsgebiete wird im Rahmen eines allgemeinen Konzepts zur Verhinderung der Abwanderung aus den Großstädten aufgehoben. Rückwanderung Maßnahmen in den Entsendeländern, die der Schaffung von Arbeitsplätzen für die dortigen Arbeitslosen dienen, machen spezielle Programme zur Förderung der Rückwanderung ausländischer Arbeitnehmer überflüssig. Soziale Integration Die soziale Integration ist im Sinne des Angebots einer völligen Eingliederung auf allen Gebieten nachhaltig zu fördern. Es bedeutet vornehmlich, daß die ausländischen n Arbeitnehmer und die ausländischen Jugendlichen in die allgemeinen Programme zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und zur Arbeitsplatzsicherung einbezogen werden. Der Erfolg der Integrationsmaßnahmen vor allem im schulischen Bereich und auf dem Wohnungssektor ist unmittelbar abhängig von der Absicherung des Rechtsstatus der ausländischen Wohnbevölkerung. (1) Wie dieses Konzept, das von H.Leuninger für die Abteilung Migration beim Deutschen Caritasverband erstellt wurde, aufgenommen und umgesetzt wurde, ist dem Verfasser unbekannt. |