Herbert Leuninger ARCHIV KIRCHE
1987

BISCHÖFE UND AUSLÄNDERWAHLRECHT
HEISSE LUFT

Kommentar in PUBLIK-FORUM Nr. 22 vom 22. November 1987, S.3

 

Heiße Luft - wenig Substanz. So bissig läßt sich die Haltung der katholischen Bischöfe in Sachen Kommunalwahlrecht für ausländische Mitbürger beschreiben. Nehmen wir als Beispiel Hessen: 1981 hatte Ausländerpfarrer Herbert Leuninger im Namen der Bischöfe von Mainz, Fulda und Limburg auf einem Landtags-Hearing öffentlich für's Ausländerwahlrecht Stellung bezogen. Doch dann änderten sich die Zeiten.

Kurz nach dem Wahlsieg von CDU und FDP im Frühjahr '87 lud der DGB die Kirchen zu einer großen Unterschriftenaktion zugunsten des Ausländerwahlrechts ein. Die katholischen Bischöfe kniffen. Sie witterten Parteipolitik des „roten" DGB gegen den CDU-Ministerpräsidenten Walter Wallmann. Im September kniffen die Bischöfe ein zweites Mal: Sie winkten ab, als der DGB zu einer gemeinsamen Kundgebung für Ausländerwahlrecht während der Woche des ausländischen Mitbürgers einlud. Die Absage der Bischöfe stößt bei den Gewerkschaften auf Unverständnis. Trat doch just zu derselben Zeit der Limburger Oberhirte Franz Kamphaus so öffentlichkeitswirksam und vehement für eine großzügigere Familiennachzugsregelung bei Ausländern ein, daß sich der Mainzer Oberhirte von Kamphaus Regierungskritik diplomatisch distanzierte nach dem Motto: „Katholiken können beim Familiennachzug unterschiedlicher Auffassung sein."

Beim Kommunalwahlrecht für die seit langem hier lebenden Ausländer geht es nicht um ir gend etwas. Nichts weniger als das Herzstück einer sinnvollen Integration der Ausländer steht auf dem Spiel. Erst durchs Wahlrecht werden die seit langem hier lebenden und arbeitenden Ausländer, wenn man es politisch betrachtet, zu „Mitbürgern".

Schade, daß die ansonsten glaubwürdige Parteinahme der katholischen Kirche zugunsten von Ausländern und Asylsuchenden durch das peinliche Taktieren in der Wahlrechtsfrage beeinträchtigt wird. ?