Herbert Leuninger ARCHIV KIRCHE
1984


INHALT

1. Aufgabenstellung: *** a) Personenkreis: ***

b) Spezifische Bedürfnisse: ***

2. Konzeption: ***

a) Mitgliedschaft: ***

b) Muttersprachliche Seelsorge: ***

c) Integration und Wahrung der Identität: ***

3. Struktur und Organisation: ***

a) Gemeindeebene: ***

b) Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter: ***

1. Aufgabenstellung:

a) Personenkreis:

Mehr als 40% der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer sind katholischen Glaubens (Stand 1982: ca. 2 Millionen). Die größten Gruppen stellen die Arbeitsimmigranten, und zwar die Italiener, Spanier, die kroatischen und slowenischen Katholiken aus Jugoslawien und die Portugiesen. Hinzu kommen katholische Christen aus weiteren osteuropäischen Ländern, aus der Europäischen Gemeinschaft und aus allen anderen Erdteilen, die als Flüchtlinge, Studenten, Wissenschaftler, Arbeitnehmer, Mitarbeiter verschiedenster internationaler oder ausländischer Unternehmen und als Selbständige in der Bundesrepublik leben. Sechs bis sieben Prozent der Ausländer in der Bundesrepublik sind evangelisch (Stand 1982: ca. 300000). Die meisten von ihnen kommen aus den Niederlanden, Jugoslawien, Italien und Griechenland. Es folgen evangelische Gläubige aus weiteren Ländern Europas, aus Afrika, Amerika und Asien. Etwa 500.000 Christen stammen aus den orthodoxen und altorientalischen Kirchen, vor allem aus Osteuropa und dem Vorderen Orient. Die weitaus größte Zahl stellen orthodoxe Griechen. Diese Kirchen organisieren durch ihre jeweils zuständigen Patriarchate die Seelsorge für ihre Glaubensangehörigen und stehen hierbei in engem Kontakt zur evangelischen und katholischen Kirche in der Bundesrepublik.

b) Spezifische Bedürfnisse:

Die Bevölkerungsgruppen aus den verschiedenen Ländern und Erdteilen mit ihren Sprachen und Kulturen befinden sich aus der Sicht der Kirche durch die Emigration in einer Lebenssituation, die sich sehr stark von der in der Heimat unterscheidet, nicht zuletzt auch in kirchlicher Hinsicht. Trotz der Zugehörigkeit zur Kirche des Aufnahmelandes ist der Zugang zu ihr über die Ortsgemeinde aus den verschiedensten, vor allem sprachlichen Gründen erheblich erschwert. Erfahrungsgemäß treten besondere religiöse Umstellungsschwierigkeiten und Identitätsbelastungen auf, die den Glauben selbst gefährden können und eine eigene Form der Seelsorge erforderlich machen.

2. Konzeption:

a) Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft in einer Kirche gilt für das gesamte Ausdehnungsgebiet der betreffenden Kirche, grundsätzlich also weltweit. Sie wird durch unterschiedliche Staatsangehörigkeit nicht eingeschränkt oder aufgehoben. Auch national verfaßte Kirchen verstehen sich in einem ökumenischen und universalen Zusammenhang der Christenheit. Christliche Ausländer, die vorübergehend, auf unbestimmte Zeit oder auf Dauer ihren Wohnsitz außerhalb ihres Herkunftslandes nehmen, gehören vom Zeitpunkt der Einreise an mit allen Rechten und Pflichten zu der Kirche ihrer Konfession, die im Aufnahmeland im Bereich ihres Wohnsitzes besteht. Dies bezieht sich für evangelische Christen auf die jeweilige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland bzw. auf eine im Gebiet der Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland bestehenden evangelischen Kirche. Diese Mitgliedschaft konkretisiert sich als Zugehörigkeit zur Wohnortgemeinde. Der eingereiste Katholik ist mit seinem Wohnsitz Mitglied eines bestimmten Bistums und damit auch vollgültiger Angehöriger der Pfarrei seines Wohnsitzes.

b) Muttersprachliche Seelsorge:

Darüber hinaus geht die Kirche von einem Recht auf muttersprachliche Verkündigung und Seelsorge aus. Es basiert nicht nur auf der Erfahrung, daß die Vermittlung christlicher Glaubensaussagen, die Verwendung von Gebeten und die Feier von Gottesdiensten, zumindest für eine Anfangsphase der Einwanderung bzw. Anwesenheit in einem Aufnahmeland, nur über die Muttersprache erfolgen kann, sondern aus der umfassenderen Einschätzung, daß die Wahrung und Förderung der Muttersprache und der kulturellen wie kirchlichen Herkunftstradition im Aufnahmeland einen hohen menschlichen Wert hat. In der katholischen Kirche wird dieser Wert ausdrücklich als Menschenrecht anerkannt. Daher fordern die Kirchen in der Bundesrepublik gemeinsam das Recht auf kulturelle Entfaltung eingewanderter Minderheiten. Das Recht auf muttersprachliche Seelsorge (Pastoral) wird durch die Einrichtung von Gemeinden der verschiedenen Sprachen gewährleistet, die nicht nur den großen, sondern auch den kleineren Einwanderungsgruppen zugestanden werden.

c) Integration und Wahrung der Identität:

Von ihrem Selbstverständnis her faßt die Kirche Gläubige unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und sozialer Stellung in einer einzigen Gemeinschaft zusammen. Dies geschieht nicht zuletzt im Hinblick auf die von der Kirche erwartete Einheit der ganzen Menschheit. Damit kann auch die Einrichtung besonderer Sprachengemeinden die Verantwortung der Ortsgemeinde für alle auf ihrem Gebiet wohnenden Gläubigen nicht mindern, sondern höchstens ergänzen. Unter dem in der Gesellschaft üblichen Begriff „Integration", der auch auf die Kirche angewendet werden kann, wird allerdings nicht die Assimilierung einer Minderheit verstanden, sondern ein gegenseitiger Kommunikationsprozeß auf der Basis der Gleichberechtigung, der zu einer beiderseitigen Bereicherung führen soll. Die kirchlich geschaffene Doppelzuständigkeit von Wohnsitzgemeinde und Sprachengemeinde muß letztlich der Einheit dienen, ohne die Verschiedenheit zu opfern. Der Tendenz nach soll die Sprachengemeinde zur Teilnahme am Leben der Wohnortgemeinde hinführen und sie ermöglichen. Die Ortsgemeinde hinwiederum hat sich auf ein multikulturell bestimmtes Zusammenleben einzustellen. Formen hierfür sind nicht vorgegeben.

3. Struktur und Organisation:

a) Gemeindeebene:

Je nach der zahlenmäßigen Größe und räumlichen Verteilung der zugehörigen Gemeindemitglieder ergibt sich die geographische Umschreibung der Sprachengemeinde. Immer umfaßt sie den Bereich vieler Ortsgemeinden, bei kleinen Minderheiten sogar Teile des ganzen Bundesgebietes. Die Mitglieder der Sprachengemeinde gehören grundsätzlich auch ihrer jeweiligen Wohnortgemeinde an und können jeweils entscheiden, welcher Gemeinde sie sich zuwenden und welchen Pfarrer sie für Amtshandlungen (z. B. Taufe und Trauung) in Anspruch nehmen. Sie besitzen in beiden Gemeinden und Kirchenstrukturen das dort jeweils geltende aktive und passive Wahlrecht für kirchliche Gremien.

b) Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter:

Die Sprachengemeinden werden fast ausschließlich von Pfarrern geleitet, die aus den Herkunftsländern der Migranten stammen. Prinzipiell kann eine solche Aufgabe auch einem einheimischen Pfarrer übertragen werden, wenn er die betreffende Sprache beherrscht und mit der Mentalität seiner Gemeindeglieder vertraut ist. Die Geistlichen werden von der Herkunftskirche entsandt und bleiben für die Dauer ihres Dienstes im Ausland dieser zugehörig und verbunden. In der Bundesrepublik werden sie und auch weitere pastorale Mitarbeiter (in der katholischen Kirche auch Ordensschwestern) von dem jeweiligen Bistum bzw. der jeweiligen Gliedkirche angestellt. Besoldungsmäßig und dienstrechtlich sind sie den einheimischen Pfarrern und Mitarbeitern gleichgestellt. Die Finanzierung der Gemeinden und ihres Personals erfolgt über die Haushaltsmittel der Aufnahmekirche, zu der die Migranten durch die Kirchensteuer beitragen. In der katholischen Kirche sind für den Bereich der Katholiken anderer Muttersprache ca. 530 Priester in ca. 500 Sprachengemeinden tätig (Stand 1982). In der Evangelischen Kirche sind es ca. 50 Pfarrer in ca. 120 Gemeinden, in den orthodoxen Kirchen und Gemeinden ca. 110 Priester (Stand 1982).

Die Koordination der A. hat in der Katholischen Kirche im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz der Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge mit Sitz in Bonn. Er schlägt im Benehmen mit der Heimatkirche und dem in der Bundesrepublik für die einzelnen Nationen zuständigen Oberseelsorger (Delegat) den einzelnen Bistümern Priester zur Anstellung in den Sprachengemeinden vor. In der Evangelischen Kirche wird der Bereich durch das Kirchliche Außenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) koordiniert. Von dort werden auch die notwendigen Verhandlungen mit den Herkunftskirchen geführt und ggfs. vertragliche Vereinbarungen getroffen. Beide Ämter arbeiten in ökumenischer Weise zusammen und initiieren gemeinsam mit der griechisch-orthodoxen Metropolie die „Tage des ausländischen Mitbürgers".


veröffentlicht in: Georg Auernheimer (Hrsg.), Handwörterbuch Ausländerarbeit, Weinheim und Basel 1984, S. 76-78