Herbert Leuninger ARCHIV KIRCHE
1983

Ausländerpolitik aus katholischer Sicht



   

In der Ausländerpolitik verlaufen die Fronten so, daß auf der einen Seite Kirchen, Wohlfahrts- verbände und kommunale Spitzenverbände stehen, auf der Gegenfront die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und der Bundesanstalt für Arbeit. Den stärksten „Konfliktstrang" gibt es zwischen den Kirchen und dem Bundesarbeits-ministerium.

Drei Länderchefs, alles „Nordlichter", handeln sich kirchliches Lob ein. Lob für ihre Einsprüche gegen Restriktionen, die die Familienzusammenführung der nichtdeutschen Arbeitnehmer betreffen. Das Lob kommt von Helmut Hermann Wittler, dem Bischof von Osnabrück und wird ausgesprochen in drei unterschiedlich lautenden Schreiben an Klaus von Dohnanyi, Hans Koschnick und Ernst Albrecht. Wittler ergreift diese Initiative nicht als gleichsam viertes, kirchliches „Nordlicht", sondern als Beauftragter der Deutschen Bischofskonferenz für Ausländerfragen.

Die Katholische Kirche sucht Bündnispartner für ihre ausländerpolitischen Vorstellungen. Sie tut dies in ungewohnt starkem Umfang seit 10 Jahren mit wechselndem, letztlich aber geringem Erfolg. Es wechseln die Inhalte, es wechseln aber auch die Bündnispartner; sind es einmal Politiker dieser, so später unter Umständen die der anderen Couleur, vielleicht auch politisch Gleichgesinnte in den verschiedenen Parteien. Nähe und Distanz zu den Parteipolitikern ergeben sich nicht aus festgefügten Beziehungen, sondern aus der jeweiligen Einschätzung politischer Möglichkeiten. Dahinter steckt die im Nachhinein unbegründete Hoffnung, es setze sich mit den Jahren eine realistische und zukunftsorientierte Integrationspolitik durch, eine Politik, die die Kirche selbst nicht machen kann, aber beeinflussen möchte. Die Kirche hat sich ihrer Mittel bedient, die politisch, aber indirekt, wirksam sind. Es waren nicht nur Briefe und Fernschreiben, sondern auch Appelle, Stellungnahmen, Resolutionen, Presseerklärungen und Hintergrundgespräche. Es waren die Versuche, über Hirtenschreiben die Gemeinde und Verbände politisch zu mobilisieren.

Kritik überwog, Zustimmung war selten angezeigt. So wechselten Nähe und Distanz zur jeweiligen Ausländer(-beschäftigungs)politik immer wieder. Die größte Nähe schien erreicht, als Ministerpräsident a. D. Heinz Kühn Ende 1979 als Beauftragter der Bundesregierung für Ausländerfragen sein Memorandum veröffentlichte. Es trug die Überschrift „Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland". Es sei in seinem wesentlichen politischen Gehalt mit Bundeskanzler Helmut Schmidt abgestimmt, hieß es. Das 66-Seiten-Papier wurde von der katholischen Kirche ausdrücklich begrüßt, weil es Positionen aufnahm, die von den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden, Caritas und Diakonisches Werk, seit langem vertreten worden waren. War die Ausländerpolitik bislang eine reine Arbeitsmarktpolitik, so wird sie bei Kühn als gesamtgesellschaftliches Anliegen gewertet.

Für die Kirche wichtigster Punkt: Die Anerkennung der faktischen Einwanderung. Kühn stellte fest, daß eine nicht mehr umkehrbare Entwicklung eingetreten sei und die Mehrzahl der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien nicht mehr als „Gastarbeiter" angesehen werden könnten, sondern als Einwanderer. Weitere Grundzüge des Memorandums, die der kirchlichen Auffassung entsprachen, waren die Forderungen nach einer erheblichen Intensivierung der Integrationsmaßnahmen, nach Ablösung unzulänglicher Unterrichtsformen in der Schule, nach ungehindertem Zugang der Jugendlichen zu Arbeits- und Ausbildungsplätzen, nach einem Optionsrecht der in der Bundesrepublik geborenen und aufgewachsenen Jugendlichen auf Einbürgerung, nach genereller Überprüfung des Ausländerrechts und des Einbürgerungsverfahrens mit dem Ziel größerer Rechtssicherheit der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien, nach Verstärkung ihrer politischen Rechte bis zu einer Einräumung des kommunalen Wahlrechts und nach Ausweitung der problemorientierten sozialen Beratung. Das alles waren für die Kirche Elemente einer konsequenten Integrationspolitik, wobei die in dem Memorandum enthaltene Integrationsvorstellung für die Kirche einen zu starken Akzent auf Assimilierung besaß. Aber hierüber und vielleicht auch über die bedeutsamere Funktion von ausländischen Vereinen und Organisationen zur Selbstvertretung war ja durchaus noch zu reden. Die Kirche jedenfalls glaubte, daß eine gemeinsame Basis erreicht sei, die nicht nur eine humane, sondern auch eine realistische und vernünftige Integrationspolitik ermöglichte.

Der Konsens währte nicht lange. Es war eine kirchliche Fehleinschätzung, ja eine illusionäre Wunschvorstellung anzunehmen, das Memorandum könne eine neue Phase der Integrationspolitik einleiten. Die Bundesregierung zeigte sich nicht bereit, entscheidende Empfehlungen des mittlerweile als Kühn-Bericht heruntergespielten Memorandums zu übernehmen.

Die Vertreter der Kirchen und Wohlfahrtsverbände entschlossen sich zu einem ungewöhnlichen Schritt. Unter Protest verließen sie eine Sitzung des Koordinierungskreises „Ausländische Arbeitnehmer beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung", nachdem dort eine vorrangige Behandlung der politischen Zielvorstellungen über die künftige Ausländerpolitik, wie sie im Kühn-Memorandum dargelegt worden war, trotz früherer Zusagen abgelehnt worden war. Ein Eklat, der verdeutlichte, daß die kirchlichen Repräsentanten Protest einlegten, nicht nur gegen unzulängliche politische Vorstellungen, sondern im Grunde auch gegen die Rolle, die ihnen im Prozeß der politischen Willensbildung zugestanden wurde; ein spektakulärer Schritt für die Kirchenleute selbst, die im Grunde auf Harmonie eingestimmt sind.

Eine Untersuchung über die Interessenlage der für die Ausländerpolitik relevanten Institutionen in der Bundesrepublik kommt zwar zu dem Ergebnis, daß sich die Kirchen und Wohlfahrtsverbände (inklusive Arbeiterwohlfahrt) am Weitestgehenden für die Verbesserung der Lage der ausländischen Arbeitnehmer eingesetzt hätten, daß aber andererseits die Ausländerpolitik ein Bereich sei, der vergleichsweise geringe Widersprüche unter den Akteuren verdeutliche (Klaus Unger, Ausländerpolitik in der Bundesrepublik Deutschland, Saarbrücken/Fort Lauderdale, 1980). Danach gelingt es dem Staat in nur wenigen Bereichen, die Widersprüche unter den Akteuren durch den Einsatz entsprechender Organisationsmittel derart zu minimieren. Die Studie legt die Schlußfolgerung nahe, „daß das Bundesarbeitsministerium neben der Bundesanstalt für Arbeit lediglich den DGB und die BDA in die Vorabklärung politischer Schritte einbezieht". Sie deckt sich mit der Erfahrung der kirchlichen Mitglieder des genannten Koordinierungskreises. Die Studie spricht von einem regelrechten Machtkartell, das bei der Durchsetzung seiner Interessen die übrigen Institutionen mit der Devise einbezieht: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Durch dieses Vorgehen entstehe in der Bundesrepublik der ausländerpolitische Grundkonsens.

Dieses Spiel haben die Kirchen und die Wohlfahrtsverbände, letztere in die Vergabestrategie von Bundesmitteln einbezogen, zwar widerstrebend, aber dennoch mitgespielt. Ihr Widerstreben zeigt sich in dem Konfliktschema, bei dem die Fronten in der Ausländerpolitik so verlaufen, daß auf der einen Seite Kirchen, Wohlfahrtsverbände und kommunale Spitzenverbände stehen, auf der Gegenfront die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und der Bundesanstalt für Arbeit. Den stärksten „Konfliktstrang" gibt es zwischen den Kirchen und dem Bundesarbeitsministerium.

Hätte die Kirche im politischen Geschäft auch eine andere als die ihnen angesonnene Rolle spielen können oder müssen? Darauf läßt sich nur eine Antwort geben, wenn es eine eigene kirchliche Rollendefinition gibt. Tatsächlich hat die katholische Kirche ihre Funktion gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien, übrigens auch gegenüber der Gruppe der Asylbewerber, artikuliert und als die eines Anwalts umschrieben. Sie überträgt damit eine allgemein für sie geltende Position auch auf diese Minderheiten, insofern sie die Verpflichtung sieht, sich zum Anwalt jener Menschen zu machen, deren Rechte und Freiheiten durch gesellschaftliche Verhältnisse in ungerechter Weise eingeengt oder beschnitten werden. Im Blick auf die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Angehörigen hat die Kirche auf eine sich positiv entwickelnde Integrations- und Einwanderungspolitik gesetzt, bei der dieser Minderheit tendenziell in unserer Gesellschaft ein „Höchstmaß an Rechtssicherheit, ein größtmögliches Maß an eigener Entscheidungsfreiheit und Mitwirkung, volle Gleichheit der Chancen und sozialen Sicherheit" gewährleistet wird. Diesen Prozeß wollte die Kirche im gesellschaftspolitischen Raum vorantreiben helfen, wo nötig, auch durch deutliche Kritik und Appelle. Sie hat es in vielfältiger Weise und auf allen Ebenen getan. Dabei hat die Vorstellung, gesellschaftlicher Anwalt zu sein, ihre Aktivitäten maßgeblich bestimmt.

Eine Reflexion darüber, was dies dann bedeuten muß, wenn es zu erheblichen Interessenkonflikten kommt, hat es in der Kirche allerdings in breiter Form nicht gegeben, entsprechende Handlungskonzepte wurden seitens der Theologie nicht entwickelt. So gibt es nur die grundsätzliche Stellungnahme von Weihbischof Wilhelm Wöste, dem früheren Leiter des Kommissariates der katholischen Bischöfe, der kirchlichen Verbindungsstelle zur Bonner Regierung und des jetzigen Leiters einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Deutschen Bischofskonferenz zu Asylfragen, die dieser im Rahmen einer scharfen Kritik an restriktiven Regelungen für Asylbewerber in einem Referat geäußert hat. Für ihn ist es nicht von vornherein ausgemacht, wann etwa Freiheit und Rechte in einem Maße bei Menschen eingeschränkt sind, das nicht mehr gerechtfertigt werden kann. Bei der politischen Aufgabe, Regelungen zu treffen, die dem Gemeinwohl dienen und die Freiheit des einzelnen beschränken müssen, ist eine politische Diskussion mit entsprechender Güterabwägung notwendig. In dieser Diskussion aber steht die Kirche als Anwalt der Schwachen, mit denen sie sich solidarisiert, zu allererst auf deren Seite. Sie versucht sich deren Anliegen zu eigen zu machen. Dies bedeutet im Grunde, daß die Kirche nicht nur die Anliegen schwacher Gruppen vertritt, sondern so zu denken, zu sprechen und zu handeln versucht, als sei sie selbst diese Gruppe.

Damit übernimmt sie die Aufgabe, ein Gegengewicht zu den starken Interessenvertretungen aufzubauen in dem Bewußtsein und der Erfahrung, daß bei dem Ausgleich der Interessen verschiedener Gruppen die der Minderheiten zu kurz kommen und von vorneherein deren Rechte verkürzt werden. Sobald die Kirche, darüber ist sich Wöste im Klaren, in einen solchen Prozeß eintritt, kann es dahin kommen und sogar unumgänglich werden, daß sie ihre eigenen Interessen und die der Mehrheit ihrer Mitglieder zurückstellt. Ob es das institutionssoziologisch überhaupt gibt oder geben kann, und wenn ja, unter welchen Bedingungen, dürfte sicher nicht nur kirchenintern interessieren. Möglicherweise liefert die derzeitige Phase der Ausländerpolitik hierfür ein Anschauungsmodell. Vielleicht wird daran auch deutlich, warum die Kirche mit ihren bisherigen Interventionen nur wenig erreicht hat, ganz abgesehen davon, daß sie keine direkte politische Einwirkungsmöglichkeit hat, nicht einmal haben will und darf.

Das Anschauungsmodell Kirche und Minderheitenschutz läßt sich begrenzt überblicken in der Auseinandersetzung um die Familienzusammenführung. Im Dezember 1981 hatte das Kabinett Schmidt Empfehlungen an die Länder beschlossen, den Nachzug von Familienangehörigen drastisch zu beschränken bzw. zu unterbinden. Diesen Empfehlungen sind die Länder weitgehend nachgekommen, in einigen Ländern wurden sie sogar noch verschärfend befolgt. Dies war eine ernste Herausforderung an die Kirche, die sich im Entscheidungsprozeß zu spät, weil ungefragt, aber immerhin noch vor dem Kabinettsbeschluß mit einem Schreiben von Wittler an den Bundeskanzler gewandt hatte. Der Tenor des Briefes: die geplanten Maßnahmen verstießen gegen grundlegende Rechte der Familie.

Dieser Einschätzung hat sich Kardinal Höffner für die Deutsche Bischofskonferenz vollinhaltlich angeschlossen und seinerseits im Juni vergangenen Jahres eine Erklärung abgegeben. Darin beruft er sich ausdrücklich auf die Anwaltsfunktion, die die Kirche wahrnehmen müsse. Höffner spricht dem Staat die Kompetenz ab, in die grundlegenden Rechte der Familie, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Zusammenlebens einzugreifen. Solche Rechte dürften weder aus ideologischen, noch aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen eingeschränkt werden. Dahinter steht eine Auffassung von Familie, die vielleicht als spezifisch katholisch gilt, von der Kirche selbst aber auf menschenrechtlichem Hintergrund betrachtet wird, zumindest in dem Sinne, daß es nicht zweierlei Familien gibt.

Die Katholische Kirche in der Bundesrepublik tritt mit ihrer Auffassung in einen scharfen Gegensatz zur überwiegenden politischen Repräsentanz, sicher auch zu den in der Öffentlichkeit vorherrschenden Plausibilitäten. Höffner ist sich auch darüber im Klaren, daß dies in die eigenen Reihen hineinreicht, wenn er in seiner Erklärung davon spricht, daß sich die Unruhe in der Gesellschaft, die sich als Fremdenangst und Fremdenabwehr äußere, vor der Kirche, ihren Pfarreien und Verbänden nicht halt mache. Deswegen sei auch ein Wort in die Kirche hinein angezeigt. Er faßt dies so zusammen: „Was die Kirche nach außen sagen muß, ob gelegen oder ungelegen, verlangt in der Kirche selbst volle Geltung." Um dies zu erreichen, will er alle Formen der Vermittlung und Unterweisung eingesetzt sehen. Ja, er geht noch weiter, indem er von der Kirche erwartet, daß sie mit den Betroffenen, insofern sie selbst zur Kirche gehören - und dies sind nahezu zwei Millionen - eine Solidarität übt, die für die Gesellschaft modellhaft sein könnte.

In der öffentlichen Diskussion, an der sich die Berliner Senatorin Frau Hanna Renate Laurien (CDU) mit massiven Angriffen gegen die Katholische Hierarchie beteiligt hat, werden zwei wichtige Komponenten der kirchlichen Lehräußerungen übersehen. Einmal die unmittelbare Betroffenheit der Kirche, auch wenn es sich hierbei um Minderheiten handelt, und dann die internationale, weltweite Einbindung der Kirche in der Bundesrepublik in die römische Universalkirche. So wehren sich Höffner und die deutschen Bischöfe gegen die Einschränkungen familiärer Basisrechte und die Abdrängung nichtdeutscher Arbeitnehmer in die ursprünglichen Entsendeländer mit dem ausdrücklichen Hinweis darauf, daß dies geschieht in der Einheit mit dem Papst, der gesamten Kirche und den Europäischen Bischofskonferenzen.

Es gibt in der Bundesrepublik nur eine gesellschaftliche Großgruppe, die im Hinblick auf die Mitglieder und ihre internationalen Loyalitäten eine gewisse ähnliche Struktur aufweist wie die Kirche: die Gewerkschaften. Und es ist in dem hochtourig verlaufenden Verteilungskampf nicht von ungefähr, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund in der Ausländerpolitik auf größere Distanz geht und es vielleicht, wie bisher noch nicht, auf diesem Sektor von der Kirche aus zu neuen (Teil-)Bündnissen kommt, die ihrer Natur nach von längerer Dauer sein könnten als die mit Parteien, die national strukturiert sind und sich nur vor einer deutschen Wählerschaft zu legitimieren haben. Erste Anzeichen für eine stärkere Gemeinsamkeit liegen vor und zwar in einem Flugblatt gegen rechtsextreme Fremdenfeindlichkeit, das der DGB-Bundesvorstand mit dem Ökumenischen Vorbereitungsausschuß zur Woche der ausländischen Mitbürger 1982 herausgegeben hat. Neben Argumenten und Warnungen enthält dieses Flugblatt nicht nur den Aufruf an alle verantwortlich denkenden Deutschen, einem von neuem erwachenden deutschen Nationalismus zu widerstehen, sondern auch schon den Appell, die Woche der ausländischen Mitbürger 1983 mit vorzubereiten. Hierbei soll es zu gemeinsamen Aktionen im Stadtteil und Wohngebiet kommen, um Ängste zu überwinden und zur Nachbarschaft zu finden.

veröffentlicht in: Die Neue Gesellschaft, Januar 1983, 30. Jahrgang, S.58-61