Herbert Leuninger

ARCHIV MIGRATION
1978

BISTUM LIMBURG

Die ausländischen Arbeitnehmer
eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft
ein Beschluß
der Gemeinsamen Synode der Bistümer
in der Bundesrepublik Deutschland

Stand der Verwirklichung der Anordnungen und Empfehlungen
März 1978

INHALT
Die Vollversammlung der Gemeinsamen Synode hat auf ihrer 4. Sitzungsperiode (21.- 25. 11. 1973) in Würzbug den og. Beschluß verabschiedet mit der Maßgabe einer entsprechenden Umsetzung in den einzelnen Bistümern.
Das Papier des Referenten für Katholiken und Mitbürger anderer Muttersprache im Bischöflichen Ordinariat Limburg gibt den Stand der Umsetzung im Bistum Limburg nach gut vier Jahren wieder

ANORDNUNGEN UND EMPFEHLUNGEN DER GEMEINSAMEN SYNODE REALISIERUNG
IM BISTUM LIMBURG
 

ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

  1. Der Diözesansynodalrat hat am 28.9.1974 ein Konzept zur Verwirklichung des Synodenbeschlusses über die ausländischen Arbeitnehmer verabschiedet, das auf je verschiedene Weise in die Arbeit und in die Entscheidungsprozesse des Bistums eingegangen ist.
  2. Die bleibende Anwesenheit der Katholiken anderer Muttersprache, vor allem die der 2 und 3 Generation der Einwanderer ist zu einer pastoralen Strukturkonstante gewordene
  3. Die entscheidende Schwierigkeit bei der Verwirklichung des Synodenbeschlusses liegt in der unzulänglichen Integrationsfähigkeit der Pfarreien gegenüber ihren anderssprachigen Gemeindemitgliedern.
    Dies wiederum ist vornehmlich in der Tatsache begründet, daß die den Gesamtrahmen setzende Ausländerpolitik die Bundesrepublik als Nicht-Einwanderungsland betrachtet und nur eine zeitlich und inhaltlich begrenzte Integration befürwortet.
  4. Die weitere Verwirklichung des Synodenbeschlusses wird im Bistum vorrangig über die von der Synodalordnung vorgesehene, institutionalisierte Kooperation zwischen Ortskirche, den Katholiken anderer Muttersprache, ihren Gemeinden und ihrem Rat auf Bistumsebene vorangetrieben.
  5. Die Gemeinsame Konferenz (*) sollte die in dem Synodenbeschluß gemachten Aussagen über die Integration unterstreichen und auf die von der Synode vorgeschlagenen Änderungen den Ausländergesetzes, besonders im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Absicherungen bestehen.
    Auf die Kirche hin könnte die Gemeinsame Konferenz den Bistümern eine reklamierbare und überprüfungsfähige Institutionalisierung der Zusammenarbeit zwischen Deutschen und Nichtdeutschen nahelegen.

    (*) Von der Würzburger Synode beschlossenes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken

Die pastorale Verantwortung der Kirche

1.2
Anordnung
In jedem Bistum wird - möglichst im Seelsorgeamt  - ein besonderes Referat für die Ausländerseelsorge eingerichtet, dessen Leitung ein geeigneter Priester innehat (Instr. n. 29). Ihm obliegt die Koordination aller Bemühungen in der Ausländerseelsorge, die Anregung der Pfarrgemeinden in allen Fragen der Seelsorge an den Ausländern, vor allem ihrer Eingliederung in die örtlichen Gemeinden. Er faßt die in der Diözese tätigen ausländischen Seelsorger zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.

 

Referat für Katholiken anderer Muttersprache
Im Bistum besteht seit 1972 ein eigenes, mit einem Priester besetztes Referat, dessen Aufgabenstellung auf die gesamte kirchliche Arbeit für die Menschen anderer Muttersprache bezogen ist.

Arbeitsgemeinschaft der Priester anderer Muttersprache
Diese Arbeitsgemeinschaft wird nach Bedarf, wenigstens, einmal im Jahr einberufen.

1.3
Anordnung
In den Diözesen, Regionen, Dekanaten und Pfarreien, in denen katholische Ausländer in größerer Zahl leben, sind besondere Ausschüsse für Ausländerfragen zu bilden, in denen Ausländer der verschiedenen Nationalitäten angemessen vertreten sein sollen. Wo Ausländer nicht nur vereinzelt leben, sollen sie auch in den Gremien kirchlicher Mitverantwortung auf Diözesan-, Regional-, Dekanats- und Pfarrebene vertreten sein.

 

Die Katholiken anderer Muttersprache und Gremien kirchlicher Mitverantwortung
Die Synodalordnung sieht vor:
- generell
Die Katholiken anderer Muttersprache haben das aktive und passive Wahlrecht für die synodalen Gremien auf Pfarrei-, Bezirks- und Bistumsebene.

- Gemeinde
In den Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache ("missiones cum cura animarum") werden analog zu den Pfarrgemeinderäten eigene Gemeinderäte gebildet.

In Pfarreien mit großem Anteil von Katholiken anderer Muttersprache ist einer von ihnen zu den Sitzungen des Pfarrgemeinderates einzuladen.

In solchen Pfarreien muß außerdem ein Ausschuß für die Belange der anderssprachigen Mitbürger gebildet werden. Katholiken anderer Muttersprache sollen darin angemessen vertreten sein.

- Bezirk
Der Bezirksversammlung gehören an die Leiter der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache und die Vorsitzenden der Gemeinderäte, die ihren Sitz im Bereich des Bezirks haben.

Dem Bezirkssynodalrat gehören zwei im Bezirk ansässige Vertreter der Katholiken anderer Muttersprache an. Sie werden auf Vorschlag des Rates der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache gewählt.

- Bistum
Es wird ein Rat der Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache gebildet. Ihm gehören je zwei Vertreter jeder anderssprachigen Gemeinde an. Der Rat vertritt die im Bistum lebenden Katholiken anderer Muttersprache.

Dieser Rat entsendet zwei Vertreter in den Diözesansyno- dalrat,

1.4
Empfehlung
Die Erwachsenenverbände sollen den ausländischen Mitchristen gegenüber eine bewußt offene Haltung einnehmen, sie zu ihren Veranstaltungen und zur Mitarbeit einladen und ihnen auch die volle Mitgliedschaft ermöglichen.

 

Erwachsenenverbände
Der Diözesansynodalrat hat die Arbeitsgemeinschaft der katholischen Erwachsenenverbände gebeten, im Sinne der Empfehlung 1.4 vorzugehen und dem Diözesansynodalrat darüber zu berichten.
Dieser Bericht liegt nicht vor.

1.5
Empfehlung
In Gemeinden, in denen katholische Ausländer in größerer Zahl leben, sollen im Jugendausschuß des Pfarrgemeinderates jugendliche Ausländer und Mitarbeiter der Ausländerseelsorge vertreten sein. Das gleiche sollte für Leitungskreise, Kuratorien von Jugendheimen, Offene Türen und Teiloffene Türen gelten.

1.6
Empfehlung
Die katholischen Jugendverbände sollen sich darum bemühen, jugendliche Ausländer als Mitglieder ihrer Gruppen zu gewinnen. In den Gremien der Jugendverbände auf allen Ebenen sollen jugendliche Ausländer wenigstens zur ständigen Beratung hinzugezogen werden.

1.7
Empfehlung
Diözesanjugendämter und katholische Jugendzentralen auf Stadt- und Kreisebene sollen regelmäßige Kontakte zu den Vertretern der Ausländerseelsorge und den dort tätigen Sozialberatern pflegen.

 

Jugendarbeit (Empfehlungen 1.5, 1.6 und 1.7)
Der Diözesansynodalrat hat das Dezernat Jugend gebeten, den Bereich "Ausländische Jugend" im Bildungsprogramm für die Verantwortlichen in der Jugendarbeit besonders zu berücksichtigen.
Ein Bericht hierüber liegt nicht vor.

Der Vorschlag des Diözesansynodalrates, im Dezernat Jugend ein Referat "Ausländische Jugendliche" einzurichten, wurde nicht verwirklicht, weil das Dezernat Jugend die Voraussetzungen hierfür auf Pfarrei- und Bezirksebene als nicht gegeben betrachtete.

Eine Zusammenarbeit zwischen Katholischem Jugendamt und dem Jugendpfarrer der Italienischen Gemeinde Frankfurt wird gepflegt.

Im ganzen sind die Empfehlungen 1.5, 1.6. und 1.7 kaum aufgegriffen worden.

2.1
Anordnung
Der Diözesanbischof beauftragt in Zusammenwirken mit dem Katholischen Auslandssekretariat und den zuständigen Delegaten für die Ausländerseelsorge in ausreichender Zahl geeignete Seelsorger für die in seinem Bistum vorhandenen Sprachgruppen und Nationalitäten, wobei auch kleinere Gruppen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen (Instr. n. 31, §§ 1 und 2).

In enger Zusammenarbeit mit den Heimatdiözesen, die durch ständige Kontakte der betroffenen Bischofskonferenzen gefördert werden soll, sollen alle, die für die Auswahl und die Anstellung der ausländischen Missionare verantwortlich sind, darum bemüht sein, daß nur solche Priester entsandt werden, die gute pastorale Eignung und Erfahrung haben und flexibel genug sind, sich den Erfordernissen der Ausländerseelsorge anzupassen.

Der Ortsbischof ist mitverantwortlich dafür, daß alle, die in der Ausländerseelsorge tätig sein sollen, eine gründliche Vorbereitung und Ausbildung erhalten, um ihren Dienst wirksam erfüllen zu können (Instr. n. 36,§ 4)

 

Einsatz von Priestern und Mitarbeitern anderer Muttersprache
Es wurde ein mittelfristiger Personalbedarf ermittelt, der Grundlage für die Schaffung von Planstellen war.

Stellen für Priester sind derzeit ausreichend vorhanden.

Stellen für Verwaltungsangestellte sind ausreichend vorhanden.

Es fehlen noch Stellen für pastorale Mitarbeiter.

Besondere Schwierigkeiten bereitet es, für Verwaltung und pastoralen Dienst geeignete Mitarbeiter, die über die notwendigen Qualifikationen verfügen, zu finden.

2.2
Anordnung
Der Ausländerseelsorger ist während seiner Tätigkeit in der Diözese mit allen Rechten und Pflichten den Diözesanpriestern gleichgestellt. Er ist ebenso wie diese berechtigt und verpflichtet, an den dlözesanen Zusammenkünften wie z.B. Konventen, Pastoralkonferenzen und Studientagungen teilzunehmen. Die Ausländerseelsorger wählen ihre(n) Vertreter in den Priesterrat.

 

Stellung der Priester anderer Muttersprache
Die prinzipielle Gleichstellung ist gegeben.

Die Zusammenarbeit mit der Ortskirche ist unzulänglich. Gründe hierfür sind nicht ausreichende Sprachkenntnisse, die Randstellung der Katholiken anderer Muttersprache, die fehlende Bereitschaft der Pfarreien und Pfarrer, sich stärker mit den Belangen der Katholiken anderer Muttersprache zu befassen.

Weiterbildung der Priester
Zur Empfehlung 2.1
Ein neu anzustellender Priester anderer Muttersprache ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist gehalten, an einem 2-3monatigen Sprachkurs auf Internatsbasis teilzunehmen und anschließend in einer Ortspfarrei zu hospitieren.

Zur Empfehlung 2.2
Durch die eigenen Pastoraltagungen der Priester der verschiedenen Nationalitäten ist es schwierig, für die weitere Teilnahme an Pastoraltagungen zu werben.

Ein gründlich vorbereiteter Versuch mit dem Theologisch- Pastoralen Institut einen Wochenkurs "Ausländerseelsorge" für deutsche und nichtdeutsche Priester durchzuführen, ist an der fehlenden Teilnahmebereitschaft deutscher Pfarrer gescheitert.

2.3
Anordnung
Die Strukturen der Ausländerseelsorge sollen sich den jeweiligen konkreten Verhältnissen und den personellen Möglichkeiten anpassen. In Ausnahmefällen ist die Errichtung einer nationalen Personalpfarrei möglich (Instr. n. 33, § 1). In der Regel soll jedoch überall, wo in einem Bistum oder einem Bezirk ständig eine größere Zahl von Ausländern derselben Sprache seelsorglich zu betreuen ist, eine seelsorglich eigenständige Mission errichtet werden (Instr. n. 3, § 2). Wo die Errichtung einer Ausländermission oder einer Personalpfarrei nicht tunlich ist, wird doch die See/sorge an den Ausländern einem Priester der gleichen Sprache übertrugen (Instr. n. 33, § 4).

 

Strukturen
Alle Missionen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt haben, sind als "missiones cum cura animarum" eingerichtet worden.

Sie werden aber offiziell nicht mehr als Missionen, sondern als Gemeinden. bezeichnet.

2.4
Anordnung
Der Diözesanbischof stellt für die Ausländerseelsorge in ausreichendem Maße Gottesdiensträume, günstige Gottesdienstzeiten und Diensträume zur Verfügung und fördert die Schaffung von Einrichtungen, die dem Gemeinschaftsleben und der Bildungsarbeit dienen. Im Rahmen der jeweiligen Gegebenheiten ist von den Bistümern auch die Einstellung von Mitarbeitern zu fördern, die für eine wirksame Seelsorge erforderlich sind, z. B. Seelsorgehelfer, Diakone und Sozialarbeiter. Die organisatorischen Voraussetzungen und die finanzielle Ausstattung müssen denen entsprechen, die unter vergleichbaren Verhältnissen den deutschen Gemeinden zugestanden werden.

 

Gottesdiensträume Gottesdienstzeiten, Diensträume
Gottesdiensträume stehen allen Gemeinden zur Verfügung.

Gottesdienstzeiten liegen teilweise ungünstig. Durch Amtsblatterlaß sind die Pfarreien darauf hingewiesen worden, daß es durchaus zumutbar ist, einen Gottesdienst wegen. einer Messe für Katholiken anderer Muttersprache zu verlegen.

Einstellung von Mitarbeitern
(s. zu Anordnung 2.1 Ausländerpastoral)

Finanzielle Ausstattung
Die zu den deutschen Gemeinden analoge Behandlung soll über die Haushaltspläne erreicht werden.

Es stellt sich heraus, dass die Anforderungen in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen sind.

Diesen Ansprüchen wird der Tendenz nach zu entsprechen versucht. Dies wird aber in einer Reihe von Gemeinden nicht als ausreichend angesehen.

Zentren und Begegnungsstätten
Die meisten Gemeinden sind ausreichend mit Räumen versorgt.

Für zwei Gemeinden fehlen eigene Begegnungsmöglichkeiten. Sie sollen noch geschaffen werden.

In einigen Fällen ist die Versorgung mit Räumen nicht ausreichend.. Auch hier sind Verbesserungen geplant. Vor allem soll künftig das vorhandene Raumpotential der Ortspfarreien durch Zusammenlegung mit Gemeinden anderer Muttersprache mitgenutzt werden.

2.5
Empfehlung
Ausländer, die innerbalb deutscher katholischer Organisationen für ihre Landsleute tätig sind, sollen als qualifizierte Sprecher der Ausländer innerhalb der sie anstellenden Institution gelten. Sie sollen In Teamarbeit die Ziellinien mitbestimmen können, die bei der Durchführung von Mailnahmen berücksichtigt werden müssen.

 

Qualifizierte Sprecher
Diesem Anliegen wird vor allem durch die synodalen Strukturen Rechnung getragen.

2.6
Empfehlung
Wenn die Ausländerseelsorge auch am besten durch Priester derselben Muttersprache und Nationalität ausgeübt wird, so sollen diese um einer möglichst intensiven Seelsorge willen durch deutsche Priester, welche die betreffende Sprache beherrschen oder lernen, haupt- oder nebenamtlich unterstützt werden. Die Probleme der Ausländerseelsorge müssen daher Gegenstand der priesterlichen Aus- und Fortbildung sein.

Für die deutschen Studierenden der Theologie und Sozialarbeit sowie für Priester, die sich besonders der Ausländerseelsorge widmen wollen, sollen entsprechende Sprachkurse sowie Praktika in den jeweiligen Ländern und in der Ausländerarbeit in der Bundesrepublik eingerichtet werden. lies würde auch der stetig sich ausweitenden Tourismus-Seelsorge förderlich sein.

 

Deutsche Priester
Außer in einem Falle sind alle in der Ausländerpastoral stehenden Priester Nichtdeutsche.

Aus- und Fortbildung in der Pastoral für anderssprachige Katholiken
Die Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen greift die Fragen der Pastoral für die anderssprachigen Katholiken in Seminaren auf und hat sie auch in Fortbildungsmaßnahmen einbezogen.

Pastoralpraktika deutscher Theologen in den Gemeinden anderssprachiger Katholiken sind angeregt worden. Ein Interesse hierfür hat sich aber bei den Priesteramtskandidaten nicht gezeigt.

Bei den Studierenden der Sozialarbeit wird das Thema Ausländerarbeit oft aufgegriffen und bearbeitet.

2.7
Empfehlung
Die Anwesenheit so vieler Ausländer bedeutet auch eine ökumenische Chance. Zum ersten Mal leben weit über eine halbe Million orthodoxer Christen unter uns. Mit ihnen und ihren in der Bundesrepublik Deutschland wirkenden Bischöfen und Priestern müssen wir Katholiken in möglichst vielfältiger Weise Begegnung und Zusammenarbeit suchen, die uns bereichern, es ihnen aber erleichtern, in einer ihnen fremden Umwelt heimisch zu werden. Mit der in Deutschland errichteten orthodoxen Metropolie und den orthodoxen Bistümern und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland müssen Formen wirksamer Zusammenarbeit entwickelt werden. Eine andere Aufgabe entsteht durch den Zustrom von Gläubigen des Islam und ostasiatischen Religionen. Hier bedarf es der Offenheit und Sensibilität iür eine ganz anders geprägte Mentalität. Wo katholische Steilen angegangen werden, sollten sie diesen Gruppen Hilfe gewähren und - falls möglich - auch Räume für den Gottesdienst und Veranstaltungen außerhalb des Gottesdienstes überlassen werden.

 

Orthodoxe Christen, Gläubige des Islam und ostasiatische Religionen
Der Diözesansynodalrat hat den Pfarreien im Bistum empfohlen, Christen orthodoxen Glaubens, Anhängern des Islam und anderer Religionen Räumlichkeiten gerade auch für die Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.

Über den Erfolg dieser Empfehlung liegen keine Informationen vor.

Sozial- und gesellschaftspolitische Aufgaben und Forderungen

 

 

1.1 - 2.4
Ausländerrecht/Sozialrecht etc.


Ausländerrecht / Sozialrecht etc.
Hier erfolgte ein Einsatz auf verschiedenen Ebenen:

November 1975
Schreiben des Generalvikars an alle Verantwortlichen in der pastoralen Arbeit, sich für die Verbesserung der Situation der Arbeitsmigranten in der Wirtschaftskrise einzusetzen.

18.1.1976
Resolution der Diözesanversammlung zur gleichberechtigten. Behandlung der Arbeitsmigranten bei der Arbeitsplatzbeschaffung.

Pfingsten 1976
Brief des Bischofs an die Gemeinden sich dafür zu verwenden, daß den Arbeitsmigranten eine sichere Zukunftsplanung ermöglicht wird.

März 1977
Stellungnahme der Diözesanversammlung des Bistums Limburg zur Situation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien

- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Referates für die Katholiken anderer Muttersprache in Presse, Rundfunk und Fernsehen. Dessen Beteiligung bei einschlägigen Tagungen, Konferenzen und Foren

- Mitglied der Konferenz der Caritasverbände, im Landesausschuß zur sozialen Integration der ausländischen Arbeitnehmer beim Hessischen Sozialminister.

- Schreiben der Konferenz der Caritasverbände, Hessen an den. Hessischen Sozialminister und an das Bundesarbeitsministerium

- Mitglied im Initiativausschuß "Ausländiscbe Mitbürger in Hessen"

- Mitglied im "Katholischen Arbeitskreis für Fragen ausländischer Arbeitnehmer" beim Kommissariat der Katholischen Bischöfe in Bonn

- Mitglied der Konferenz der Diözesancaritasreferenten für die ausländischen Arbeitnehmer beim Deutschen Caritasverband in Freiburg.

2.5
Empfehlung
Die kirchlich orientierten gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaften sollten verstärkt Modelle für die Wohnungsbeschaffung für Ausländer entwickeln, die ein reibungsloses Zusammenleben der Nationalitäten ermöglichen.

Von den Ausländern ist die Bereitschaft zur Bildung von Selbsthilfeorganisationen und die Entfaltung von Eigeninitiative zu fordern, damit die Wohnungsversorgung auch auf diese Weise ergänzt wird. Die Mitgliedsunternehmen des Katholischen Siedlungsdienstes sind bereit, hierbei Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

2.6
Empfehlung
Die Bistümer sollten ihren Siedlungsträgern verstärkt Hilfen für Bauprogramme, zur Gewinnung sonstigen Wohnraums und für die Durchführung von Gruppen- und Gemeinwesenarbeit mit Ausländern zur Verfügung stellen.

 

Hilfen für Bauprogramme
Caritasverband und Bistum Limburg haben in den Jahren 1971 bzw. 1972 DM 500.000,-- .als zinsloses Darlehen zum Bau von Wohnungen für ausländische Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Damit konnte der Bau von 56 Wohnungen gefördert werden.

Der Diözesansynodalrat hat seinen Ausschüssen Finanzen und Kirchliche Dienste den Auftrag gegeben zu prüfen, wie jährlich etwa DM 300.000,-- als zinsloses Darlehen zum Bau von Wohnungen für ausländische Arbeitnehmer und ähnliche Projekte im Haushaltsplan des Bistums ausgewiesen werden können. Dies ist bisher nicht erfolgt.

Das Gemeinnützige Siedlungswerk wurde vom Diözesansynodalrat gebeten, der Wohnraumbeschaffung für ausländische Arbeitnehmer besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

3.2
Empfehlung
Die ausländischen Arbeitnehmer sollten von allen dafür geeigneten Einrichtungen und Verbänden ohne Rücksicht auf Mitgliedschaft über Fragen des Arbeits- und Sozialrechts beraten werden. Letztere sind auch aufgefordert, die allgemeine Schulungs- und Bildungsarbeit unter den ausländischen Arbeitnehmern zu verstärken.

 

Schulungs- und Bildungsarbeit
Sprachkurse, Veranstaltungen für Erwachsenenbildung, berufsbildende Kurse mit qualifiziertem Schulabschluß werden in verschiedenen Zentren von der Sozialberatung, bzw. von den Gemeinden anderssprachiger Katholiken veranstaltet.

Als wohl erste deutsche Einrichtung hat das Katholische Familienbildungswerk Frankfurt ein umfassendes Bildungsprogramm für anderssprachige Eltern entwickelt.

Die Frankfurter Sozialschule hat Bildungsveranstaltungen für anderssprachige Mitbürger veranstaltet.

Sonstige Bildungseinrichtungen des Bistums haben bisher kaum Angebote für anderssprachige Mitbürger ausgewiesen.

Der Diözesansynodalrat hat das Dezernat Erwachsenenbildung, die Frankfurter Sozialschule, die KAB (Katholische Arbeiterbewegung) und das Kolpingwerk gebeten, Veranstaltungen und Kurse speziell für anderssprachige Bürger oder auch solche mit Deutschen zusammen anzubieten.

4.1
Empfehlung
Bei der Aufnahme in die Tageseinrichtungen und Kindergärten muß die Gleichbehandlung von ausländischen und deutschen Kindern gewährleistet sein. Bei der Beurteilung der Dringlichkeit der Aufnahme sollte berücksichtigt werden: die häufige, außerhäusliche Berufstätigkeit der Mütter, die in der Regel schlechteren Wohnverhältnisse der ausländischen Familien, die allgemeinen Schwierigkeiten bei der Eingliederung, die Notwendigkeit, die deutsche Sprache zu lernen, und die in der Regel fehlende Möglichkeit einer frühzeitigen Voranmeldung des Kindes.

 

Kindergärten
Der Diözesansynodalrat hat bereits im August 1973 die Träger kirchlicher Kindergärten aufgerufen zur verstärkten Aufnahme von nichtdeutschen Kindern.

Der Anteil der nichtdeutschen Kinder in den kirchlichen Kindergärten hat sich vor allem in Frankfurt erhöht, liegt aber im gesamten noch 50 % unter dem Versorgungsgrad der deutschen Kinder.

Die Konferenz der Caritasverbände in Hessen hat im Mai 1977 ein Konzept zur besseren Integration der nichtdeutschen Kinder in den Kindergärten verabschiedet, das auch einen zusätzlichen Personaleinsatz erfordert.

4.2
Empfehlung
Da der Bedarf an Kindergarten- und -hortplätzen nur langfristig gedeckt werden kann, sind Übergangslösungen zu schaffen. In Jugendfreizeitheimen und anderen Einrichtungen sollten entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden. Eine fachgerechte Betreuung sowie eine dem allgemeinen Kindergartenwesen entsprechende finanzielle Förderung derartiger Übergangslösungen muß gesichert sein.

 

Spiel- und Lerngruppen
Ein Experiment mit einer Spiel- und Lerngruppe für deutsche und nichtdeutsche Kinder wurde im Jahre 1974 durchgeführt und vom Bistum mit DM 40.000.-- finanziert, Weitere Versuche wurden nicht unternommen.

4.3
Empfehlung
Auf die Einrichtung von nationalen Kindergärten sollte im Interesse der ausländischen Kinder in der Regel verzichtet werden, wenn die Möglichkeit besteht, Kinder verschiedener Nationalitäten zusammen mit deutschen Kindern in einem gemeinsamen Kindergarten unterzubringen.

 

Nach wie vor bestehen einige nationale Kindergärten

Internationale Kindergärten, die ebenfalls bestehen, werden von deutschen Kindern praktisch nicht frequentiert.

4.8
Empfehlung
Außerschulische Hilfen sind verstärkt einzurichten. Dabei ist ein Schwergewicht auf die Aufgabenhilfe zu legen. Diese ist aus öffentlichen Mitteln zu fördern. Zum Angebot außerschulischer Hilfen sind besonders auch die deutschen Pfarrgemeinden aufgerufen.

 

Außerschulische Hilfen
Im August 1974 hat das Präsidium der Diözesanversammlung an die Pfarrgemeinderäte ein Schreiben gerichtet, sich für eine verstärkte Hausaufgabenhilfe für ausländische Schüler einzusetzen.

Hierfür gab es Arbeitshilfen des Synodalamtes.

Im Bistum werden seit mehr als fünf Jahren ca. 800 bis 900 nichtdeutsche Kinder durch über 100 Helfer bei den Hausaufgaben unterstützt. Wesentliche Finanzierung dieser Arbeit erfolgt über das Hessische Kultusministerium.

6.1
Empfehlung
In jeder Diözese bzw. bei jedem Diözesan-Caritasverband muß ein fachkundiger Referent für die Fragen der ausländischen Arbeitnehmer tätig sein. Ihm obliegt vor allem die Planung der Gesamtarbeit innerhalb der Diözese, die Koordinierung der verschiedenen kirchlichen und außerkirchlichen Aktivitäten und die kirchliche Öffentlichkeitsarbeit in diesem Bereich.

 

Diözesan-Caritasreferent
Der Diözesan-Caritasverband und die Stadtcaritasverbände Frankfurt und Wiesbaden haben jeweils einen Referenten für die Fragen der nichtdeutschen Arbeitnehmer.

6,2
Empfehlung
Die Zahl der von der Kirche und ihren Verbänden, von Konsulaten, Kommunen, Betrieben und von anderen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingesetzten Berater und Beratungsstellen bedarf dringend der Ausweitung. Grundsätzlich sollte für höchstens 2.000 bis 3.000 Ausländer ein Sozialberater zur Verfügung stehen, dem eine Bürokraft zuzuordnen ist. Bei der Meßzahl sind die räumliche Struktur, die Streuung der Ausländer und ihre soziologische Gliederung zu berücksichtigen. Durch sorgfältige Auswahl, sprachliche und fachliche Vorbereitung und Weiterbildung sowohl der deutschen als auch der ausländischen Mitarbeiter ist eine Qualifizierung und Differenzierung der Arbeit anzustreben. Gleichzeitig sind die Beratungsstellen so zu strukturieren, daß durch eine gewisse räumliche Zusammenfassung der Berater in Zentralbüros neben der allgemeinen Beratung auch fachspezielle Beratung angeboten werden kann, ein verstärkter Informationsaustausch ermöglicht und eine gegenseitige Abstützung der Berater erreicht werden. Eine Ausweitung und Qualifizierung der Arbeit könnte auch durch eine verstärkte Mitarbeit ehrenamtlicher Fachleute, z. B. von Rechtsanwälten und sonstigen Juristen, Pädagogen, Steuerberatern, Geistlichen, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Psychologen und Soziologen erfolgen.

 

Personalbedarf in der Sozialarbeit
Der Diözesansynodalrat hat eine mittelfristige Personalplanung verabschiedet.

Der Bedarf für die bisherige konventionelle Sozialberatung ist im Wesentlichen gedeckt.

Erforderlich ist eine stärkere Umstellung auf Erziehungs- und Eheberatung. Hier fehlt es weithin noch an den entsprechenden Planstellen und dem qualifizierten Personal,

Eine vorbildliche Arbeit leistet vor allem das Internationale Familienzentrum in Frankfurt. (in katholischer Trägerschaft).

Die fachliche Qualifizierung der Sozialberater ist in den letzten Jahren erheblich verbessert worden,

6.3
Empfehlung
Die Fachhochschulen für Sozialwesen und Fachschulen für Sozialpädagogik sind aufgerufen, die Arbeit mit ausländischen Arbeitnehmern und deren Familien im Rahmen des Lehr-/Lernstoffes aufzugreifen und - ergänzt durch Projektarbeit - den Studenten als Praxisfelder der Sozialarbeit und Sozialpädagogik nahezubringen.

 

Fachhochschule für Sozialwesen und Fachschule für Sozialpädagogik
Der Diözesansynodalrat hat die Fachhochschule in Mainz und die Fachschule für Sozialpädagogik in Oberursel und Limburg gebeten, die Arbeit mit nichtdeutschen Arbeitnehmern und deren Familien aufzugreifen.

6.4
Empfehlung
Die für die deutsche Bevölkerung eingerichteten Beratungsstellen in freier, staatlicher und kommunaler Trägerschaft, wie z. B. Ehe- und Erziehungsberatungsstellen, Beratungsstellen der Gesundheitsvorsorge, Rechtsberatungsstellen, sollten auch den Ausländern durch den Einsatz von solchen Fachkräften zugänglich gemacht werden, die Sprache und Mentalität der ausländischen Klienten verstehen.

 

Spezielle Beratungsdienste
Hier zeichnet sich das Bemühen ab zwischen der Sozialberatung und den vorhandenen kirchlichen Erziehungs- und Eheberatungsstellen eine stärkere Zusammenarbeit au pflegen. Hierfür ist aber geschultes, zweisprachiges Personal notwendig.

7.2
Empfehlung
Die Kirchen-, Bistums- und Verbandspresse sowie die Pfarrbriefe der Gemeinden sollten verstärkt über die Lage der Ausländer in ihrem Verbreitungsgebiet berichten, und vor allem auch Mitteilungen und Kurzartikel, z. B. über Gottesdienst- und Beichtgelegenheiten, Beratungsmöglichkeiten, Veranstaltungen in den Landessprachen der ausländischen Arbeitnehmer veröffentlichen oder beifügen, damit die deutschen Katholiken diese Beiträge den Ausländern zur Verfügung stellen können.

Ausländer sollten verstärkt zur Mitarbeit bei der Gestaltung von Pfarrmitteilungen herangezogen werden. Damit könnte Ihr Interesse an einer sachgerechten Information ihrer Landsleute im Bereich der Gemeinde entsprechend berücksichtigt und das Problembewußtsein der deutschen Gemeindemitglieder geschärft werden.

 

Informationsaustausch
Der Informationsaustausch zwischen der deutschen und der nichtdeutschen Seite ist immer noch unzulänglich. Er hat sich aber in den letzten Jahren, vor allem für die Kirchenpresse, verbessert.

 

7,3
Empfehlung
Sozialberater, Geistliche und andere in der Arbeit für Ausländer Tätige sollten stärker als bisher persönlichen Kontakt zu Redaktionen, Redakteuren und freien Mitarbeitern der Medien suchen, ihnen Informationen zukommen lassen. die deren spezielle Bedürfnisse berücksichtigen und ihnen Hinweise für mögliche Sendungen und Artikel geben.

7.4
Empfehlung
Für die in der Ausländerarbeit tätigen Sozialberater, Geistlichen und sonstigen Verantwortlichen sollten in den Akademien und Bildungsstätten Kurzseminare eingerichtet werden, in denen von Journalisten Einführungen und praktische Hinweise für den Umgang mit den Massenmedien, besonders mit der Presse, gegeben werden.

 

Schulung in Pressearbeit
Der Diözesansynodalrat hat den HA Öffentlichkeitsarbeit gebeten Vorschläge zu machen, wie für die nichtdeutschen Priester und Sozialberater Schulungen für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit veranstaltet werden können.

Ein entsprechender Vorschlag wurde ausgearbeitet, stieß aber nicht auf das erforderliche Interesse bei den. Priestern und Sozialberatern anderer Muttersprache.