Herbert Leuninger

ARCHIV KIRCHE
1976

Auf dem Wege zur Selbstvertretung
Ausländerstimmrecht in der Kirche
Sendemanuskript für
HESSISCHER RUNDFUNK, Frankfurt/M., II. Hörfunkprogramm,
20. Januar 1976 - Redaktion Norbert Kutschki

INHALT

"Und wir ... warum wir nicht?" fragte Pfr. Estevez aus Wetzlar in der Überschrift des spanischen Gemeindeblattes vom 22.Januar 1972. Warum - das ist seine Frage - wird im März des gleichen Jahres nur in den deutschen Pfarreien ein Gemeinderat gewählt und nicht auch in den ausländischen? Der spanische Pfarrer, zuständig für 3.700 Landsleute im Raum Wetzlar-Dillenburg-Limburg sieht darin eine Inkonsequenz, wenn nicht gar eine Zurücksetzung. Er erinnert daran, daß die Bischöfliche Behörde in Limburg bereits 1966 eine Katholische Spanische Mission errichtet hat, die in ihren Rechten und Pflichten einer deutschen Pfarrei prinzipiell gleichgestellt ist. Wenn es also eine spanische Gemeinde mit einem eigenen Pfarrer gibt, warum soll dann eine solche Gemeinde nicht auch einen Gemeinderat haben? Pfarrer Estevez jedenfalls will sich mit allen Kräften dafür einsetzen, daß auch in der Spanischen Mission Wetzlar ein Rat gebildet wird, der auf demokratische Weise gewählt ist. Er mußte noch drei Jahre warten, bis er den Mitgliedern seiner Gemeinde schreiben kann, daß für den 30. November 1975 eine Wahl offiziell vorgesehen ist.

Nicht solange zugewartet hatte man in der Kroatischen Mission von Frankfurt. Dort hielt man bereits 1972 den Zeitpunkt für gekommen, einen Missionsgemeinderat zu wählen. Dafür wurden die Wahlordnung des Bistums in die eigene Sprache übersetzt, ein Wahlausschuß gebildet und Kandidaten gesucht. 30 Kandidaten standen schließlich zur Verfügung, von denen 15 zu wählen waren. Flugblätter, Informationen von der Kanzel und die persönliche Vorstellung der kandidierenden Gemeindeglieder sorgten für eine gute Wahlbeteiligung mit 1.628 abgegebenen Stimmen. Dies sei erwähnt, obwohl das Experiment sehr bald wegen politischer Schwierigkeiten gescheitert ist. Nach einem guten Start mißlungen ist auch der Versuch der italienischen Gemeinde in Frankfurt-Höchst, einen arbeitsfähigen Rat zu haben.

Immerhin waren die Italiener noch früher mit ihrem Start als die Kroaten. Bereits 1969 hatten sich die italienischen Pfarrer untereinander auf ein Statut geeinigt, demzufolge sogenannte Missionsräte gebildet werden sollten. 1970 gab es in der Bundesrepublik bereits 20 solcher Gremien, die allerdings nur jeweils zu einem Drittel aus gewählten Mitgliedern bestanden.

  Wahlrecht in der Wohnpfarrei

Die Idee demokratischer Gremien im Ausländerbereich war also geboren. Daran konnte die Kirche in Deutschland eigentlich nicht gut vorbeigehen. Dennoch enthält das Grundsatzdokument der Synode "Die ausländischen Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft" - es wurde Ende 1973 verabschiedet - nichts über die Bildung von Räten in den ausländischen Gemeinden.

Wohl ordnet sie an (Anordnung 1.3.), daß die Ausländer in den Gremien kirchlicher Mitverantwortung auf allen Ebenen vertreten sein sollen. Dem wird in den Diözesen weitgehend dadurch Rechnung getragen, daß ausländische Katholiken in ihrer Wohnpfarrei das aktive und passive Wahlrecht zur Wahl der Pfarrgemeinderäte haben. Sie müssen dort nur - genau wie deutsche - bereits eine gewisse Zeit ansässig sein. So werden sie zu den entsprechenden Wahlen aufgerufen und können dazu Kandidaten stellen.

Bei den letzten Pfarrgemeinderatswahlen am 19.November 1975 waren viele Gemeinden bemüht, den Mitchristen fremder Herkunft die Wahl schmackhaft zu machen. Auf einer ganzen Reihe von Kandidatenlisten standen italienische, spanische, portugiesische oder andere ausländische Namen. Wenn auch nur die wenigsten dieser Kandidaten die nötige Stimmenzahl erreichten, zumal die Ausländer selbst nur im geringen Umfang von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, ist das Wahlrecht für Nicht-Deutsche von hoher grundsätzlicher Bedeutung.

Die Kirche macht hier im Gegensatz zum politischen Bereich keinen Unterschied zwischen Deutschen und Ausländern. Sie hat es natürlich damit auch leichter als der Staat, weil sie im Grunde nicht national sondern universal verfaßt ist. Damit könnte sie allerdings der Vorreiter einer Entwicklung sein, die großzügiger als bisher Ausländern politische Entscheidungsrechte gibt. Auf jeden Fall ist das kirchliche Wahlrecht für Ausländer ein nicht unwichtiger Beitrag, um Gleichberechtigung, Partnerschaft, Selbstvertretung und Mitverantwortung von ausländischen Arbeitern und Ausländern überhaupt zu fördern.

Die unmittelbaren Auswirkungen des kirchlichen Wahlrechts auf die Selbstvertretung der Ausländer sind sicher noch sehr bescheiden. Was kann ein einzelner ausländischer Arbeiter, der in einen Pfarrgemeinderat gewählt oder wenigstens berufen wurde, schon ausrichten? Er muß sich ziemlich verlassen und fremd vorkommen. Nach bisherigen Erfahrungen weiß er kaum etwas zu den verhandelten Tagesordnungspunkten einer Sitzung zu sagen. Nur selten berührt man Fragen, die in die Interessenssphäre eines Arbeiters, gar eines ausländischen, gehören.

Dennoch ist mit dem Ausländer-Wahlrecht ein durchaus richtiger und notwendiger Weg beschritten worden. Er wird in dem Maße an Bedeutung gewinnen, wie sich ausländische Familien auf Dauer in Deutschland niederlassen. Hiervon kann man bereits für eine sehr große Anzahl von ihnen ausgehen. Schließlich sind nahezu eine Million ausländische Kinder und Jugendliche hier geboren worden bzw. aufgewachsen. Für sie ist die Bundesrepublik zur Heimat geworden. Es ist längst der Zeitpunkt gekommen, bei den Überlegungen über die Eingliederung der ausländischen Arbeiter und ihrer Familien, wie sie für Kirche und Gesellschaft angestellt werden, von dieser 2. Generation und ihren Bedürfnissen auszugehen. Die erste Generation der Arbeitswanderung hat ihre Zukunft bereits hinter sich. Ihren Kindern aber muß die Möglichkeit eröffnet werden, sich in unsere Welt einzufügen. Dazu gehört, daß sie überall da mitbestimmen können, wo es um ihr Leben geht.

  Integration ein gegenseitiges Geben und Nehmen

Um dies zu erreichen, genügt es nicht, Wahlrecht für Gremien einzuräumen, in denen Ausländer nur vereinzelt oder in verschwindender Minderheit vertreten sind. Der jetzige Reifegrad der Einwanderung verlangt noch andere Formen der Selbstvertretung. Sie müssen auf der sprachlichen, kulturellen und kirchlichen Eigenständigkeiten der einzelnen Nationalitäten aufbauen. Das hat die Synode gegenüber sonstigen, sehr kurzatmigen Integrationsvorstellungen deutlich erkannt. Allerdings hat sie für den innerkirchlichen Bereich entsprechende Folgerungen nicht gezogen.

Nach dem ebengenannten Synoden-Beschluß bedeutet Integration keine Absorption (kein Aufsaugen) der Minderheit durch die Mehrheit. Auch darf von dieser nicht verlangt werden, die eigene kulturelle Substanz aufzugeben. Integration bedeutet vielmehr einen gegenseitigen Kommunikationsprozeß, ein Geben und Nehmen, das beide Seiten bereichert. Daher sollen gemäß der Synode die gesellschaftlichen Strukturen so angelegt sein, daß sie der ausländischen Arbeiterbevölkerung ein Höchstmaß an eigener Entscheidungsfähigkeit und Mitwirkung, aber auch eine kulturelle und religiös-kirchliche Eigenständigkeit garantieren (vgl. a.a.O. B 11,2). Der Sozialarbeit mit ausländischen Arbeitern wird das Fernziel gesteckt: "Die Befähigung der Ausländer zur Bildung eigener Organisationen mit eigenen Strukturen, damit die Ausländer als integrierte Minderheit gleichberechtigte Partner in der Gesellschaft werden"(a.a.O. C 11,6.5).

Mit Recht geht die Kirche davon aus, daß die Integration als Ziel nur gerechtfertigt ist, wenn die Lebensformen von Menschen aus anderen Ländern durch das Gastland weitgehend respektiert werden. Das ist nicht von den einzelnen Ausländer, auch nicht für die einzelne Familie zu erreichen. Es bedarf der Nationalitätengruppe, des Heimatvereins oder eben der Ausländer-Mission. Nur im Schutz und mit der Kraft der Gruppe, einer gleichgearteten Gemeinschaft, vermag sich das Individuum vor einer Gesellschaft zu behaupten, die naturgemäß einen starken Druck auf Angleichung an das Hiesige und eine Aufgabe des Eigenen - hier Fremden - ausübt.

  Weder Ghetto noch Selbstaufgabe

Im Grunde stehen ansässig werdende oder gewordene Ausländer vor dem Dilemma: entweder ein Ausweichen in den unzulänglichen Schutz eines Ghettos oder das völlige Aufgehen in die Welt des Aufnahmelandes, damit die Aufgabe eines Teils der eigenen Persönlichkeit. Das Ideal aber ist Wahrung der von der Heimat her bestimmten Identität und gleichzeitig Partnerschaft in der neuen Gesellschaft. Beides ist nur in Gemeinschaft möglich. Ganz einfach ausgedrückt heißt es: der Ausländer hat seine Organisation und Gemeinschaft, ist gleichzeitig aber auch in den Organisationen und Gemeinschaften des Einwanderungslandes vertreten.

Tatsächlich macht die Kirche dem Ausländer ein doppeltes Angebot. Für ihn sind gleichzeitig zwei Pfarrer zuständig, der Pfarrer seines Wohnorts und der Pfarrer seiner Herkunftssprache. So kann ein Christ fremder Zunge wahlweise am Leben der Ortspfarrei oder an dem der Mission teilnehmen. Keineswegs ist es ihm verwehrt, sich in beiden Gemeinden gleichzeitig zu beheimaten. Eine Mitbestimmung und Selbstvertretung im Rahmen des Gemeinderates gab es bislang aber nur für die Ortspfarrei.

Das wurde in der Zwischenzeit - wenigstens für das Bistum Limburg - geändert. Der Diözesansynodalrat hatte nach eingehender Beratung gerade auch mit den Ausländer-Pfarrern eine Ordnung für die Bildung und Wahl von Gemeinderäten in den Missionen beschlossen, der Bischof den Wahltermin auf den 30. November 1975 festgesetzt. So kam es, daß die ausländischen Katholiken von Limburg im Jahre 1975 gleich zweimal zur Wahl von Gemeinderäten aufgerufen wurden. Am 9. November konnten sie sich an der Wahl der Pfarrgemeinderäte beteiligen. Drei Wochen später ging es dann um die Wahl der Missionsgemeinderäte.

"Mission sind wir alle!"

Damit ging für den spanischen Pfarrer in Wetzlar - und nicht nur für ihn - ein großer Wunsch in Erfüllung. Über Flugblätter hatte er seine Gemeindeglieder zur Wahl aufgefordert. Darin hieß es: "Wir alle sind die Kirche; d.h. wir alle nehmen in gleicher Weise an allem teil, auch an der Verantwortung und an der Arbeit. Wir wollen," so heißt es weiter in dem Aufruf, "in allen Angelegenheiten der Mission mit dem Priester zusammen überlegen, planen, entscheiden und ausführen." Und er wiederholt eindringlich, "die Mission sind wir alle, wir alle sind die Kirche."

Wahlurnen hat Pfr. Estevez überall da aufstellen lassen, wo sich seine Spanier in größerer Anzahl zu treffen pflegen, nicht nur in der Kirche und dem Spanier-Zentrum des DGB, sondern auch im Kino und in einer Wirtschaft. Wenn dann 253 der Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben haben, mag das Außenstehenden als nicht sehr viel erscheinen. Pfr. Estevez ist aber für das erste Mal mit der Wahlbeteiligung zufrieden. Unter den erschwerten Bedingungen, unter denen sich eine ausländische Gemeinde bilden muß, und angesichts der Tatsache, daß demokratische Wahlen bei Spaniern bisher nicht auf der Tagesordnung standen, darf das Ergebnis tatsächlich als ermutigend angesehen werden.

Zu den Aufgaben eines Missionsgemeinderates wird es nicht zuletzt gehören, die Anliegen der Ausländer-Gemeinde und ihrer Mitglieder in der Öffentlichkeit zu vertreten, Um dieser Vertretung bezüglich der kirchlichen Öffentlichkeit das entsprechende Gewicht zu geben, soll auf Bistumsebene ein eigener Ausländerrat gebildet werden. Ob er zustande kommt, hängt davon ab, ob die jetzt gebildeten Missionsgemeinderäte einen solchen für sinnvoll halten. Denn nur sie hätten ihre Vertreter dorthin zu entsenden. Die Funktion eines solchen Ausländerrates könnte darin bestehen, die Interessen der katholischen Ausländer gegenüber dem Bistum zu vertreten, zu aktuellen, allgemeinen Ausländerproblemen Stellung zu nehmen und nach außen gerichtete Initiativen der einzelnen Missionsgemeinderäte zu koordinieren.

Fehlen würde dann immer noch ein direkter Einfluß auf den Diözesansynodalrat, das entscheidende Gremium im Bistum. Der Ausländerrat wäre vergleichbar mit den Ausländerbeiräten, wie sie kommunalerseits in einer Reihe von Städten existieren, und die zumeist eine nur unbedeutende Rolle spielen. Daher müßte dem Diözesan-Ausländerrat sinnvollerweise das Recht eingeräumt werden, stimmberechtigte Vertreter in den Synodalrat des Bistums zu entsenden. Sie träfen dann u.U. dort auf ein ausländisches Ratsmitglied, das über die Pfarrgemeinderäte dorthinein gewählt wurde. Ob allerdings jeder Synodalrat auf diese Weise zu dem einen oder anderen ausländischen Vertreter kommt, ist mehr als ungewiß; schließlich hängt es von dem Wohlwollen deutscher Delegierter in einer Bezirksversammlung ab. Darüber hinaus geht es einem ausländischen Einzelmitglied genauso, wie seinem Kollegen in einem Pfarrgemeinderat. Er muß sich ziemlich verloren vorkommen. Durch den Ausländerrat entsandte Mitglieder hätten den unbestreitbaren Vorteil, als Gruppe auftreten zu können und ein gewähltes Ausländer-Gremium im Rücken zu haben.

Mit einem Doppel-Wahlrecht wird also der Versuch gemacht, der besonderen Lage einer - in vieler Hinsicht schwachen- Minderheit Rechnung zu tragen: eigenständig bleiben und sich eigenständig vertreten, ohne ins Ghetto abzusinken, gleichzeitig aber auch in den Strukturen der Kirche und Gesellschaft präsent sein, ohne sich selbst aufzugeben.


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