Herbert Leuninger

ARCHIV KIRCHE
1974

INFORMATIONSDIENST
Nachrichten aus dem Bistum Limburg
1. Oktober 1974
Ausländerpastoral soll verbessert werden
Diözesansynodalrat billigte Ausführungsanordnungen zu Synodenbeschlüssen

INHALT
Es geht u.a. im Rahmen der Gleichbehandlung um die Angleichung des Personalschlüssels für die Ausländergemeinden an den der Ortspfarreien im Bistum Limburg.


Limburg. Die Diözese Limburg ist bislang die einzige Diözese, die in ihrem Amtsblatt den Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik zur Vorlage "Der ausländische Arbeitnehmer - eine Frage an die Kirche und Gesellschaft" veröffentlicht hat. Dies teilte Pfarrer Herbert Leuninger, verantwortlich für die Ausländerarbeit im Bistum, auf der Sitzung des Diözesansynodalrates am Samstag, 28. September, im Limburger Priesterseminar mit. Er gab eine Einführung zum Tagesordnungspunkt "Konsequenzen aus dem Synodenbeschluß 'Der ausländische Arbeitnehmer' ...", zu dem eine Reihe von Anträgen des Hauptausschusses "Kirchliche Dienste" vorlag. Die meisten dieser Anträge enthielten lediglich Ausführungsanordnungen zu den Synodenbeschlüssen.

Eine längere Diskussion entzündete sich an Fragen der Personalplanung für die nächsten Jahre. Anhand einer Statistik hatte Herbert Leuninger aufgezeigt, wie ein mittelfristiger Personalbedarf in der Ausländerpastoral aussehen würde. Derzeit kommt in der Diözese Limburg insgesamt auf 2.095 Katholiken ein Priester. Bei den Ausländern arbeitet jedoch ein Priester für 4.800 Katholiken. Noch viel ungünstiger sieht es bei den Laienkräften aus. Bei den Einheimischen arbeitet in der Gemeinde-, Jugend- und Erwachsenenarbeit einschließlich der Verwaltung ein Laie für 2.873 Katholiken, bei Ausländern kommt ein Laie auf 11.733 Gläubige. Aus dem Vergleich dieser Zahlen ergibt sich für die Zukunft ein Planstellen-Ziel von etwa 32 Priestern und 32 Laien in der Ausländerpastoral. Zur Zeit sind im Bistum Limburg 27 Priester und 11 Laien in der Ausländerarbeit tätig.

In der sich daran anschließenden Diskussion kam vor allem das Problem der Spezialseelsorge zur Sprache. Es wurde geltend gemacht, daß die ausländischen Katholiken möglichst in die deutsche Seelsorge integriert werden sollten. Pfarrer Leuninger gab zu bedenken, daß dieses Fernziel in absehbarer Zeit einfach noch nicht zu verwirklichen sei. Weiter wurde auf die erheblichen finanziellen Konsequenzen aufmerksam gemacht. In seinem entsprechenden Beschluß akzeptierte der Diözesansynodalrat ausdrücklich das Prinzip der Gleichbehandlung der Ausländergemeinden mit den deutschen Gemeinden im finanziellen und personellen Bereich. Er hielt die Größenordnung des im mittelfristigen Personalbedarf für die Ausländerpastoral aufgestellten Planstellen-Zieles für gerechtfertigt und empfahl dem Diözesankirchensteuerrat diese Zielplanung zu berücksichtigen. Ähnliches galt für den Antrag, der sich auf den Personalbedarf von Laien in der Ausländer-Sozialarbeit bezog.