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____________________ Sozialhilfe ist Teil der öffentlichen Sozialleistungen und des sozialen Netzes in der Bundesrepublik Deutschland. Sie soll Menschen helfen, die in Not geraten sind und die nicht oder nicht in vollem Umfang in der Lage sind, aus eigenen Kräften ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Auf Sozialhilfe besteht in der Bundesrepublik ein Rechtsanspruch. Anspruch auf Sozialhilfe hat jede bedürftige Person, die in der Bundesrepublik lebt. Die Leistungen richten sich in der Regel nach dem besonderen Bedarf und den persönlichen Verhältnissen des Hilfeempfängers.

Published by PRO ASYL 1998