HUMANITÄRE ARBEITSGRUPPE1 DER INTERNATIONALEN KONFERENZ ÜBER DAS EHEMALIGE JUGOSLAWIEN
Genf, 16. Dezember 1996
Die Schaffung dauerhafter Lösungen
in Bosnien-Herzegowina,
Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien
während der Phase der Konsolidierung des Friedens
(Auszüge in einer nicht authorisierten Übersetzung -
Original Englisch)
II. RÜCKKEHR IN 1996 UND 1997
1.
Ursprünglich Planungsannahmen
3.
Bei dem Arbeitstreffen auf höchster Ebene zur Umsetzung von
Anhang 7, die am 8.Mäz 1996 in Oslo stattfand, hat UNHCR
einen Aktionsplan zur Rückkehr und Rückführung
(HLWM/1996/1) im Rahmen der Vorgaben von Anhang 7 vorgestellt.
Die ursprüngliche Annahme des Amtes war, daß 1996 500.000
Vertriebene und 370.000 Flüchtlinge zurückkehren würden
( 170.000 aus der Region und 200.000 aus anderen Ländern).
Man ging davon aus, daß die Mehrheit von ihnen zwischen
April und November zurückkehren würden. Diese Planungsannahmen
hingen von einer Reihe Faktoren ab, die ein beständiges Engagement
der drei Vertragsparteien, der interessierten Staaten und Organisationen
einschlossen, außerdem die vollständige Umsetzung aller
Vorgaben des Friedensvertrages, nämlich Sicherheit - insbesondere
bei der Rückkehr von Minderheiten -, Freizügigkeit,
die volle Beachtung der Menschen- und Minderheitenrechte; und
all dies in Verbindung mit schnellen Fortschritten bei der großangelegten
Instandsetzung und dem Wiederaufbau von Häusern ebenso wie
bei der Minenräumung.
Aktuelle Rückkehrbewegungen
4.
Während es - und zwar wie für die Sommermonate erwartet
- tatsächlich zu beachtlichen Rückkehrbewegungen kam,
waren diese dennoch viel geringer als anfänglich erwartet.
Es wird angenommen, daß von den etwa zwei Millionen Flüchtlingen
und Vertriebenen aus Bosnien-Herzegowina in 1996 annähernd
250.000 nach Hause oder in das Heimatgebiet zurückgekehrt
sind. Diese Zahl schließt etwa 21.350 Flüchtlinge ein,
die bis Ende November an Rückkehraktionen aus den Ausland
beteiligt waren, die von UNHCR und der Internationalen Organisation
für Migration (IOM) in Zusammenarbeit mit den Behörden
von Bosnien-Herzegowina organisiert worden waren. In der Gesamtzahl
ist auch die aufgrund von Beobachtungen vor Ort und Informationen
seitens der Gemeinden geschätzte spontane Rückkehr von
Flüchtlingen wie von Vertriebenen enthalten.
5.
Alle Rückkehrbewegungen erfolgten jedoch fast ausschließlich
in Gebiete, in denen die Rückkehrer Teil der derzeitigen
"Mehrheits"-Bevölkerung sind. Das kann mit einer
Reihe von Faktoren erklärt werden, ist aber vor allem auf
das Versagen der Vertragsparteien zurückzuführen, die
Vorgaben von Anhang 7 und entsprechender Anhänge vollständig
umzusetzen, insbesondere diejenigen, die sich auf die Freizügigkeit
und die Freiheit beziehen, in das Herkunftsgebiet zurückzukehren.
Begrenzter Wohnraum und der Mangel an wichtiger und funktionsfähiger
Infrastruktur waren in Verbindung mit Ungewißheiten über
die Sicherheit und Beschäftigungsmöglichkeiten ebenfalls
für alle Bereiche wichtige Faktoren für die Rückkehrbewegungen
. Im Rahmen des Osloer Plans von UNHCR und mit dem Ziel diese
Beschränkungen aufzugreifen, hat UNHCR Informationen bereitgestellt,
mit denen die Rückkehrentscheidungen erleichtert werden sollen;
das Amt hat eine Reihe vertrauensbildender Maßnahmen eingeführt
und versucht, sich dem Problem der Aufnahmekapazität, besonders
auf dem Bau- und Infrastruktursektor zu widmen. Es hat auch eng
mit dem Hohen Vertreter und seinem Amt zusammengearbeitet, das
mit der Gesamtverantwortung bei der Überwachung der Umsetzung
der zivilen Aspekte des Friedensabkommens beauftragt ist, ebenso
wie IFOR, die UN-Polizei (IPTF) und andere Institutionen.
6.
UNHCR hat die wichtige Initiative Deutschlands, Österreichs,
Kroatiens, Sloweniens und der Schweiz begrüßt, ein
Transitabkommen abzuschließen, das visafreie Reisen von
Flüchtlingen nach Bosnien-Herzegowina durch diese Länder
erleichtern soll; Voraussetzung dabei ist der Besitz eines gültigen
Bosnischen Passes mit einem Aufkleber, der von dem Aufnahmeland
ausgestellt wird. Das Abkommen trat am 1. Juli 1996 in Kraft und
regelt Reisen für eine dauernde oder zeitweise Rückkehr.
Nach UNHCR vorliegenden Zahlen haben insgesamt 63.056 bosnische
Bürger bis Ende 1996 das Abkommen genutzt. 84% unternahmen
eine Reise von Deutschland aus, 8% von Slowenien, 6% von Österreich
und 2% von der Schweiz aus. Nur 32.685 kehrten bis Ende November
wieder in ihr Aufnahmeland zurück; das impliziert, daß
Zehntausende in Bosnien-Herzegowina verblieben. Daher ist UNHCR
davon überzeugt, daß das Abkommen die Rückkehr
nach Bosnien erheblich erleichtert hat und zu größerem
Zuzug ermutigt.
III. DIE SUCHE NACH DAUERHAFTEN LÖSUNGEN IN DER REGION
C. Bosnien und Herzegowina
1. Rückkehr im Frieden
a. Rückkehr während des Ersten Jahres der Konsolidierungsphase
25.
Obwohl ein Großteil der Bosnier heute immer noch nicht in
ihre Häuser zurückkehren können, gibt es Kategorien
von Personen aus Bosnien-Herzegowina, die generell gesehen bereits
jetzt zurückgehen können. Während des ersten Jahres
der Konsolidierungsphase (d.h. 1997), wird UNHCR ihrer Rückkehr
in enger Zusammenarbeit mit den Bosnischen Behörden und den
Aufnahmestaaten Vorrang einräumen. Die Rückkehrmöglichkeit
für andere Kategorien wird von dem Fortschritt bei der Beseitigung
der politischen Rückkehrhindernisse abhängen. Sie sind
beträchtlich.
26.
Es wird damit gerechnet, daß in 1997 etwa 200.000 Flüchtlinge
nach Bosnien-Herzegowina zurückgehen. UNHCR erwartet ebenfalls,
daß die Rückkehrzahlen kontinuierlich in dem Maße
ansteigen, wie die 13 Prioritäten der Konsolidierungsphase
durch die gemeinsamen Bemühungen aller an der Umsetzung des
Zivilen Konsolidierungsplanes Beteiligten umgesetzt werden. Dem
Hohen Vertreter, SFOR und ITPF fallen in dieser Hinsicht eine
besondere Rolle zu.
b. Richtlinien für die Rückführung nach Bosnien-Herzegowina
27.
Das Folgende soll richtungsweisend für die Rückführung
im ersten Jahr der Konsolidierungsphase sein.
(i) Freiwillige Rückkehr
28.
Während des ersten Jahres der Konsolidierungsphase wird UNHCR
weiterhin freiwillige Rückkehr nach allen Gebieten von Bosnien-Herzegowina
unterstützen und zwar im Sinne von Anhang 7 des Friedensabkommens.
Wie für 1996 festgestellt erfolgt die Rückkehr in vielen
Fällen spontan. Die an Bosnien-Herzegowina angrenzenden Staaten
werden daher ermutigt, weiterhin die Durchreise für zurückkehrende
Flüchtlinge zu erleichtern.
29.
Die Unterstützung der Gemeinsamen Institutionen und der einzelnen
Behörden der Gebietseinheiten ist unter drei Aspekten besonders
wichtig: erstens um für ein sicheres Umfeld vor Ort zu sorgen;
zweitens um Gesetze zu verabschieden, die sich auf die Fragen
wie Eigentum, Staatsbürgerschaft, Amnestie usw. beziehen,
und die Einfluß auf eine freiwillige Rückkehr haben;
drittens, um besondere Maßnahmen zu ergreifen, durch die
unter den unterschiedlichen ethnischen Gruppen Vertrauen und damit
ein besseres Klima für die Rückkehr von Flüchtlingen
und Vertriebenen geschaffen wird.
30.
Bereits in 1997 werden 50% der Haushaltsmittel von UNHCR für
Rückkehrer aus dem Ausland eingesetzt, 40% für Binnenvertriebene,
die nach Hause zurückkehren oder sich umsiedeln lassen und
10% für binnenvertriebene Personen bzw. für besonders
schutzbedürftige Gruppen, die ihren Aufenthaltsort im Planungsjahr
nicht wechseln.
31.
Während UNHCR 1997 der Rückkehr in Mehrheitsgebiete
Vorrang einräumt, wird er in seinen Bemühungen fortfahren,
die Rückkehr von Einzelnen und von Gruppen zu erleichtern,
die in ihre früheren Häuser bzw. Wohnungen in Gebieten
und Gebietseinheiten zurückkehren möchten, in denen
sie nicht Teil der Mehrheitsbevölkerung sind. Die Erfahrungen
von 1996 haben die Schwierigkeit gezeigt, eine derartige Rückkehr
zu bewerkstelligen, wenn bei den Behörden der politische
Wille fehlt. Um sie Realität werden zu lassen, wird über
die ganze Konsolidierungsphase hinweg das verbindliche Engagement
der Vertragsparteien und die Entschlossenheit der internationalen
Gemeinschaft von wesentlicher Bedeutung sein. Die Arbeit der Gemeinsamen
Institutionen muß das Klima in Bosnien-Herzegowina schrittweise
von einem solchen der Trennung und Spannung zu einem der Integration
und Versöhnung verändern. UNHCR wird die vertrauensbildenden
Projekte weiterführen, besonders gemäß den kürzlich
verabschiedeten Verfahren für die Rückkehr in die Pufferzone
(ZOS). Ziel sollte es sein, in 1997 wirkliche Fortschritte zu
erreichen und zwar in der Weise, daß die Rückkehr von
Minderheiten bereits im ersten Jahr der Konsolidierungsphase einsetzt
und sich in 1998 intensiviert.
(ii) Gruppen, von denen eine Rückkehr erwartet werden
kann
32.
UNHCR glaubt, daß von folgenden Personengruppen während
des ersten Jahres der Konsolidierungsphase billigerweise erwartet
werden kann, daß sie in ihre Heimat nach Bosnien-Herzegowina
zurückkehren. Dabei muß das Aufnahmeland zuvor alle
individuellen Umstände überprüft haben, die einer
sicheren Rückkehr entgegenstehen könnten. Diese Personengruppen
sind:
- Bosnische Muslime aus derzeit bosniakisch verwalteten Gebieten
der Föderation
- Bosnische Kroaten aus derzeit kroatisch verwalteten Gebieten
der Föderation
- Bosnische Serben aus der Republika Srpska ( mit Ausnahme von
Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren, solange sie nicht unter
eine ausreichende Amnestie fallen) .
In der Sicht von UNHCR sind diese "Mehrheits"- Bewegungen
angesichts der Realitäten vor Ort am ehesten praktikabel
und sicher, und es sollte ihnen Priorität eingeräumt
werden. Dabei legt UNHCR Wert darauf zu betonen, daß es
innerhalb der genannten drei Personengruppen u.a. politisch bedeutende
Personen geben kann, die begründete Furcht vor Verfolgung
im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention angesichts der
derzeit herrschenden Lage in Bosnien-Herzegowina haben oder in
anderen wichtigen humanitären Notlage sind. Diesen Personen
sollte ein dauerhafter Schutz gewährt oder die Weiterwanderung
in ein Drittland ermöglicht werden. UNHCR glaubt, daß
jede zwangsweise Rückkehr besonders schutzbedürftiger
Gruppen wie behinderter Menschen, älterer Personen ohne Verwandte
in Bosnien-Herzegowina vermieden werden sollte. Es ist ebenfalls
zu hoffen, daß es eine Flexibilität bei Studenten gibt,
die erst ihr Studium oder das Studienjahr beenden möchten.
33.
UNHCR empfiehlt, daß jegliche Rückkehr nach Bosnien-Herzegowina
bis zum Frühjahr 1997 strikt auf freiwilliger Basis erfolgt.
Danach muß eine Rückkehr von Personen, die unter die
Kategorien des vorherigen Paragraphen fallen, nicht notwendigerweise
freiwillig sein, vorausgesetzt, daß die betroffenen Personen
über bestehende Möglichkeiten Widerspruch einzulegen
informiert sind und diese auch wahrnehmen können, um persönliche
Umstände geltend zu machen, die einer sicheren Rückkehr
entgegenstehen. Dennoch sollen sich die Aufnahmeländer angeraten
sein lassen, alles zu unternehmen, daß die Rückführung
weiterhin auf freiwilliger Basis, human und stufenweise erfolgt.
Das würde ausreichende Zeit zur Vorbereitung der Rückkehr
und zur Schaffung notwendiger Voraussetzungen für die Wiedereingliederung
bedeuten.
(iii) Fortdauer des Schutzes
34.
Derzeit gibt es jedoch Personen, die nicht sofort zurückgehen
können. UNHCR empfiehlt, daß Personen, die unter die
nachstehenden Kategorien fallen, zur Zeit weiterhin internationalen
Schutz genießen sollten:
- Personen, die aus Gebieten stammen, in denen sie nach der
Rückkehr nicht mehr zur Mehrheit gehören, bis zu dem
Zeitpunkt, wo die politischen und sicherheitsrelevanten Hindernisse
für eine Rückkehr ausgeräumt sind. UNHCR hält
dafür, daß diese Personen nicht genötigt werden
sollten, in Gebiete, aus denen sie nicht stammen, zurückzugehen.
- (Ethnisch) gemischte Ehepaare, besonders diejenigen, deren
Familienvorstand nach der Rückkehr zur Minderheit gehören
würde - wobei es andere persönliche Umstände geben
kann, die die Auffassung nahelegen, daß gemischte Ehen oder
Personen aus solchen nicht genötigt werden sollten zurückzugehen.
- Besondere humanitäre Fälle mit zwingenden Gründen,
die sich aus früherer Verfolgung in der Analogie zu Artikel
1 C der Genfer Flüchtlingskonvention ergeben. Diese Kategorie
würde u.a. ehemalige Lagerinsassen und Opfer extremer Gewalt
und mit traumatischen Erfahrungen einschließen.
- Weiterer internationaler Schutz kann ausnahmsweise auch auf
solche Bürger der Republiken der früheren sozialistischen
Bundesrepublik Jugoslawien ausgedehnt werden, deren Staatsangehörigkeit
ungeklärt ist.
UNHCR begrüßt die Entscheidung bestimmter Staaten,
Flüchtlingen aus den og. Gruppen mit einem dauerhafteren
Aufenthaltsstatus zu versehen. Während des ersten Jahres
der Konsolidierungsphase sollte jede Rückkehr einer Person,
die unter die og. Gruppen fällt, nach wie vor auf strikt
freiwilliger Grundlage erfolgen.
(iv) Rückkehr im Zweiten Jahr der Konsolidierungsphase
35.
Ende 1997 wird UNHCR die Entwicklungen, die sich bei den Rückkehrbewegungen
gezeigt haben, überprüfen. Diese Überprüfung
wird sich ebenfalls konzentrieren auf die Lage in Bosnien-Herzegowina
und den Fortschritt bei der Einhaltung aller Aspekte des Friedensabkommens,
sowie auf die Umsetzung der Ziele des auf zwei Jahre angelegten
Konsolidierungsplanes. Gleichzeitig wird das Amt Empfehlungen
für dauerhafte Lösungen bei den weiterhin unter internationalem
Schutz verbleibenden Personen aus Bosnien-Herzegowina machen.
2. Mögliche andere Lösungen
36.
Während des ersten Jahres der Konsolidierungsphase wird UNHCR
auch die Personen unterstützen, die - weder aus dem Ausland
noch in Bosnien-Herzegowina - in ihre Heimat zurückkehren
können, sich aber freiwillig für eine Umsiedlung in
anderen Gebieten von Bosnien-Herzegowina entscheiden. Eine solche
Umsiedlung muß auf einer persönlichen Entscheidung
beruhen. Nichtsdestoweniger kann sich dies für manche als
die Lösung herausstellen.
37.
Obgleich die Diskussionen um dauerhafte Lösungen im Rahmen
der Vorbereitung eines Regionalplanes weitergehen, haben viele
bosnische Flüchtlinge, die sich gegenwärtig in Kroatien
und der Bundesrepublik Jugoslawien aufhalten, die Hoffnung geäußert,
sich dauerhaft in ihren Gastländern niederlassen zu können.
Die Lösung einer Integration am Zufluchtsort für Flüchtlinge
aus Bosnien-Herzegowina mag sich für viele als eine dauerhafte
und ebenbürtige Lösung, besonders innerhalb der Region,
ergeben.
38.
Während der Konsolidierungsphase wird die als Ausnahme verstandene
endgültige Umsiedlung eine notwendige Lösung für
eine begrenzte Zahl von Personen darstellen, die aus aus ganz
speziellen Gründen nicht in der unmittelbaren Region bleiben
können. Deshalb wird diese Lösung, wo geeignet, verfolgt.
UNHCR möchte die Staaten ermutigen, die Umsiedlung bzw. Weiterwanderung
als Form der Lastenteilung zwischen den Aufnahmeländern zu
betrachten und zwar für die Menschen, bei denen internationaler
Schutz weiterhin erforderlich ist.
3. Engere Zusammenarbeit bei der Rückführung aus
dem Ausland
39.
UNHCR wiederholt die im März 1996 in Oslo gemachte Aufforderung
an die Aufnahmestaaten, alle verfügbaren Informationen über
Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina zu sammeln und auszutauschen,
ebenso wie über vorhandene bilaterale Rückkehrabkommen
und -programme, um damit die bosnischen Behörden und UNHCR
zu unterstützen, wenn sie die Rückführung planen
und dabei Themen wie die Verfügbarkeit von Wohnungen und
die Befriedigung spezieller Bedürfnisse angehen. Es werden
genauere Informationen über die (demografischen) Profile
der Flüchtlinge wie über die mutmaßlichen oder
angestrebten Zielorte benötigt.
40.
Bei der Vielfalt der bilateralen Rückkehrabkommen und -absprachen
würde eine langfristige Rückkehrplanung durch die Schaffung
eines "Rückkehr-Informationszentrums" in Sarajewo
seitens UNHCR sehr gefördert. Das Zentrum soll in enger
Zusammenarbeit mit den bosnischen Behörden, den in Bosnien-Herzegowina
befindlichen Vertretern der Aufnahmestaaten und dem Amt des Hohen
Vertreters als Clearingstelle dienen. Es wird Informationen über
geplante Bewegungen und Zielorte austauschen und dabei genauere
Informationen über Gebiete vorhalten, in denen Investitionen
für den Wohnungsbau und die sonstige Infrastruktur erforderlich
sind. Unter diesem Aspekt wird es den wichtigen Einsatzkräften,
die unter der Schirmherrschaft des Hohen Vertreters gebildet wurden,
deutliche Signale geben. Es würde schließlich zwangsläufig
in enger Abstimmung mit den bosnischen Behörden das richtige
Tempo festlegen, in dem die Rückkehrbewegungen vor sich
gehen sollen und vor Ort aufgenommen werden können. Dabei
könnten auch auftretende Engpässe angegangen werden.
Schließlich würde das Amt für ein Verfahren sorgen
können, bei dem Informationen über bestimmte Aspekte
der Durchführung der organisierten Rückkehr reibungslos
zwischen den Aufnahmestaaten, den bosnischen Behörden und
UNHCR hin- und herfließen.
41.
UHNCR will auch zu einer engeren Zusammenarbeit mit den Aufnahmestaaten
kommen, um Flüchtlinge herauszufinden, die bereit sind nach
Hause zu gehen, hierbei aber unterstützt werden müssen.
Eine derartige Zusammenarbeit gibt es z.B. im Ansatz mit der Bundesrepublik
Deutschland bei der Rückkehr in den Una Sana Kanton der Föderation.
Die Vorbereitungsarbeit für eine großangelegte Rückführung
wird in den kommenden Wintermonaten fortgeführt und zwar
im Hinblick auf die stärker werdenden Rückkehrbewegungen
im Frühjahr 1997.
4. Schaffung von Aufnahmekapazität
42.
In vielen Diskussionsrunden hat UNHCR betont, daß es eine
stärkere Verbindung zwischen den Planungen und Bemühungen
um die wirtschaftliche Erholung auf der einen und der Rückkehr
von Flüchtlingen und Vertriebenen auf der anderen Seite geben
müßte. Daher begrüßt das Amt die Beschlüsse
der jüngsten Londoner Konferenz zur Umsetzung des Friedens
(PIC), daß "Entscheidungen über den wirtschaftlichen
Wiederaufbau und die politischen Bemühungen des Amtes des
Hohen Vertreters die Bedeutung der Förderung der Rückkehr
von Flüchtlingen und Vertriebenen in Betracht ziehen sollen."
UNHCR sieht diesbezüglich den Konsultationen mit dem Amt
des Hohen Vertreters, mit der Europäischen Kommission und
der Weltbank Anfang 1997 erwartungsvoll entgegen.
43.
Der Umfang der organisierten Rückführung sollte der
Idee nach die Aufnahmekapazität in Betracht ziehen und mit
dem Tempo Schritt halten, in der sich diese verbessert. UNHCR
begrüßt die Bemühungen einer Reihe von Staaten,
im Rahmen von Programmen für eine organisierte Rückkehr
in Gebieten vermutlicher Rückkehr aus dem Ausland Fortschritte
bei der Erhöhung der Aufnahmekapazität zu erzielen.
Das Amt hat auch Kenntnis davon genommen, daß einige Staaten
sich entschlossen haben, direkte finanzielle Mittel oder andere
Anreize zur Rückkehr zur Verfügung zu stellen. Diese
Entwicklung wird vom Amt begrüßt.
44.
Die Rückkehr von Flüchtlingen und Vertriebenen in
größerem Umfang erfordert die Durchführung großangelegter
Wiederauf- und Neubaumaßnahmen. Der Zweijahresplan muß
daher eine umfassende Strategie sowohl für den Wiederaufbau
wie auch für die Errichtung von Neubauten beinhalten, um
den Rückkehr- und Wiedereingliederungsprozeß zu unterstützen.
Darüber hinaus muß bei dem zivilen Konsolidierungsplan
und dem Plan für dauerhafte Lösungen ein stärker
integriertes Herangehen hohe Priorität besitzen. Dies umfaßt
die Schaffung von Arbeitsplätzen, den Aufbau sozialer Einrichtungen
und deren Unterstützung und nicht zuletzt die Minenräumung.
V. SCHLUSSFOLGERUNG
Es besteht nun die Hoffnung, daß der lang erwartete
Friede gedeiht, und nach Jahren des Umbruchs und menschlichen
Leids Stabilität und wirtschaftliche Gesundung mit sich bringt.
UNHCR ist der Auffassung, daß die volle Umsetzung des Friedensabkommens
nur ein Element der Gleichung für den Frieden in der Region
ist. Das andere ist die Einsicht, daß wir das Problem der
Flüchtlinge und Vertriebenen auf regionaler Basis und mit
einer pragmatischen und langfristigen Perspektive angehen müssen,
für die internationale Solidarität und Lastenteilung
nach wie vor notwendig ist. Ähnlich bedeutsam ist der Lösungsbeitrag
der in der Region politisch Verantwortlichen, um die früheren
Differenzen auszuräumen und anzuerkennen, daß es keinen
stabilen Frieden geben kann, kein Ende menschlichen Leids ohne
eine Lösung für die Menschen, die durch den jahrelangen
Konflikt entwurzelt wurden. Trotz der Vielzahl verbleibender Hindernisse
und Schwierigkeiten ist UNHCR davon überzeugt, daß
wir jetzt in gemeinsamer Arbeit Lösungen in der Region näherkommen
können.
1Den Vorsitz in dieser Arbeitsgruppe hat die Hohe Flüchtlingskommissarin der Vereinten Nationen, Frau Sadako Ogata
Anfang der Seite/top of the document
|