Herbert Leuninger ARCHIV ASYL 1992

Was steht auf dem Spiel?

Die Stellung der Polizei zwischen Bürgern und Fremden als ethische Herausforderung


INHALT

Die Polizei steht den Einheimischen normaler- weise sowohl geistig wie emotional besonders nahe. Dies kann in einer politisch aufgeladenen Atmosphäre für die Fremden und Flüchtlinge bedeuten, sich nicht mehr ausreichend von der Polizei geschützt zu sehen.

ZWISCHEN

"Polizei zwischen Bürgern und Fremden", das ist eine Standortbestimmung mit ethischen Implikationen. Hierbei kann diese Festlegung einer Position der Polizei "zwischen" durchaus unterschiedlich verstanden werden. Dieses differenzierte Verständnis schließt möglicherweise auch unterschiedliche Herausforderung ein. Eine Festlegung, welches Verständnis rechtsstaatlich und ethisch das angemessene sein könnte, wäre sicher auf diesem Seminar und durch Sie als Seminarteilnehmer vorzunehmen. Ich selbst möchte versuchen, ohne ein Systematiker oder Wissenschaftler zu sein, dazu aus meiner Sicht einen bestimmten, wenn auch bescheidenen Beitrag zu leisten. Halten Sie mir dabei zugute, daß ich meine eigene Position als Sprecher von PRO ASYL einigermaßen eindeutig bestimmt sehe: an der Seite der Flüchtlinge mit dem Ziel deren Anliegen und Rechte zu verteidigen.

Nun sehe ich es allerdings nicht als meine Aufgabe an, Ihnen gegenüber theologisch zu argumentieren. Ich möchte dies, sollte es mir gelingen, prinzipiell vermeiden, vor allem auch deswegen, weil ich als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL kein kirchliches sondern ein bürgerrechtliches Mandat habe. PRO ASYL, das sei zum besseren Verständnis gesagt, ist ein Zusammenschluß von Vertretern landesweiter Flüchtlingsräte, von Mitarbeitern aus Kirchen, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden. Ich möchte also als Bürger zu ihnen sprechen, der mit Ihnen in einer Wertegemeinschaft lebt, die sich im Grundgesetz, in der darauf aufruhenden Rechtsordnung und nicht zuletzt auch in internationalen Pakten und Menschenrechtskonventionen niedergeschlagen hat.

Polizei, der Bürger und - diese Unterscheidung ist bereits zu problematisieren - der Fremden. Es ist nämlich an dieser Stelle die Frage notwendig, ob eine Trennung in Bürger und Fremde nicht eine entscheidende Ursache, oder bescheidener formuliert, Mitursache für das ist, was wir als aggressive Feindschaft gegenüber Menschen erleben, die von der Wortwahl her bereits als nicht dazugehörig ausgegrenzt werden. Dabei wäre es sicher wichtig, sich nur mit unserer Sprache und ihrer Wirkung in einem bestimmten gesellschaftlichen Klima zu befassen. Es gibt auf jeden Fall und vielleicht in nicht zu unterschätzender Weise eine Verantwortung der Sprache, eine Sprach-Ethik, die nicht nur einen offensichtlich abwertenden und aufhetzenden Sprachgebrauch tabuisiert, sondern unter Umständen auch den ganz alltäglichen und in den Medien selbstverständlichen Anspruch problematisiert, erst recht natürlich den stammtisch-üblichen, oder den, der aus einer rassistischen Ideologie kommt.

Aber immer noch habe ich die Frage zu beantworten, was dieses "Zwischen" bedeuten könnte.

"Zwischen", das kann heißen, in einer ausgesprochenen Bürgernähe gleichzeitig unter den Einheimischen und unter den sogenannten Fremden zu sein, also unter Menschen, die normal zusammenleben und nicht durch Lager, Wohnheime, abgelegene Standorte, und dabei unter Umständen auch noch mit Zäunen voneinander, getrennt sind. Ich weiß, daß dies ein geradezu idyllisches Bild ist, vor allem wenn ich die Konzentration der Polizeistationen berücksichtige, die ähnlich wie die Zusammenlegungen der Kommunen eine größere Effektivität für die Bürger bedeuten sollen. Wenn ich dies richtig sehe, nimmt man aber bereits von dieser Konzeption Abschied und nähert sich wieder der Vorstellung von der Fußstreife im Wohnviertel, die von den Bürgern mit einem guten Tag begrüßt und auf aktuelle Mißstände hingewiesen wird. Diese Fußstreifen haben selbst auch eine andere, den Menschen nähere Kenntnis der Lebenswirklichkeit.

Ein weiteres "Zwischen" wäre eine Polizei, die Bürger und Fremde in ihren taktischen Überlegungen als voneinander getrennte und möglichst getrennt zu haltende Bevölkerungsgruppen einstuft, bei denen es eine unterschiedliche Devianz gibt und die unterschiedliche Einsatzstrategien erfordert. In bestimmten Situationen würde sich dieses "Zwischen" so auswirken, daß die Polizei eine Bevölkerungsgruppe von der anderen schützt, entweder die Einheimischen vor den Fremden oder die Fremden vor Einheimischen, vielleicht gelegentlich auch eine Gruppe der Fremden vor der anderen, Hier wäre das "Zwischen" eine Art Pufferfunktion.

Wenn dieses Konzept etwas mit unserer augenblicklichen Wirklichkeit zu tun hat, bringt es die Polizei in ein weiteres "Zwischen", nämlich eines, das mit der Befindlichkeit des "Zwischen allen Stühlen" umschrieben werden kann. Sie wird deutlich in der Aufgabe Flüchtlinge vor lebensgefährdenden Übergriffen jugendlicher Gewalttäter zu schützen und zwar angesichts einer Volksmenge, die ihnen Beifall spendet. Die Polizei, die sich aus dieser Bevölkerung rekrutiert, also nicht besser und nicht schlechter als diese ist, soll sich unter persönlichen Risiken und in konkreter Gefährdung mit aller ihr zur Verfügung stehenden Macht für Menschen einsetzen, die sie selbst als Fremde, vielleicht sogar als Eindringlinge ansieht, und mit deren Kriminalität sie selbst in früheren Einsätzen konfrontiert war!

Die Polizei wird in der Öffentlichkeit kritisiert, weil sie nicht hart genug zupackt und sie wird gleichermaßen der Kritik unterzogen, wenn sie zu hart zupackt. Dabei muß sich die gleiche Polizei von der Politik verlassen fühlen, weil sie auf derartige Pogromlagen nicht eingestellt wurde, dafür personell und von der Logistik her nicht ausgerüstet ist und Kommunikationsstörungen zwischen der Einsatzleitung und der politischen Führung selbst erlebt. Noch mehr fühlt sie sich in äußerst schwieriger Lage von den Medien im Stich gelassen, beklagt vielleicht die politische Schwäche in Bonn, die das Asylproblem nicht besser in den Griff bekommt, kennt in den eigenen Reihen eine aggressionsfördernde Frustration über eine mangelnde Gehaltseinstufung, durch unzulängliche Abgeltung einer Unzahl geleisteter Überstunden und eine chronische Unterbesetzung.

ETHISCHE MAßSTÄBE

Wie soll man in solch einer Situation noch ethische Maßstäbe anlegen und ihre Beachtung einfordern? Ich halte dies für äußerst schwierig und dennoch mit Ihnen zusammen für unabdingbar geboten. Denn es steht einiges auf dem Spiel: Die Wahrung der Würde und Sicherheit aller Menschen, die Garantie der Sicherheit für Einheimische und Flüchtlinge, die Prinzipien des Rechtsstaates, die friedensfördernde und friedenserhaltende Funktion des staatlichen Gewaltmonopols, schließlich die Abwehr eines wachsenden Rechtsradikalismus, wie er sich in Wahlen und einer noch chaotischen, aber zur Organisierung bereiten Bewegung niederschlägt. Hierbei fällt der Polizei eine entscheidende Aufgabe zu, allerdings nicht in einem Sinn der All- und Alleinzuständigkeit, auch nicht im Stile einer Überforderung, wie sie aus einer politischen und moralischen Schwäche unseres gesamten Gemeinwesens heraus auf die Polizei zukommt.

Bundesinnenminister Rudolf Seiters hat am 20. Oktober 1992 anläßlich der Eröffnung der Jahrestagung des Bundeskriminalamtes nach Presseberichten den Bundesländern vorgeworfen, nicht entschlossen genug gegen ausländerfeindliche Anschläge vorzugehen. Das gewaltbereite Täterpotential würde erheblich verringert, wenn die Länder von den vorhandenen Möglichkeiten entschiedener Gebrauch machen würden. Ich denke, dies ist auch die fast einhellige Meinung von Medien und Öffentlichkeit, ist also in erster Linie eine Kritik an der Führung. Warum diese die gegebenen Möglichkeiten nicht nutzt, und warum Seiters auch nichts über die Verantwortung der Bundesregierung und der Parteienpolitik sagt, ist erklärlich, bedürfte einer eigenen Analyse.

Seiters, und hier nähern wir uns wieder unserer Thematik, hält neben einer Verschärfung der Gesetze eine umfassende geistig-politische, ich könnte hinzufügen, auch ethisch-moralische Auseinandersetzung in Familien, Schulen, in der ganzen Gesellschaft für notwendig. Dies träfe, so meine Fortsetzung, in besonderer Weise auch für die Polizei zu. Sie stellen sich in dieser Woche der Thematik in einer sehr gründlichen Weise.

Der Vorsitzende der Hessischen Gewerkschaft der Polizei Wolfgang Koppmann, hat kürzlich bei einer Festrede in Frankfurt die Polizei einen Garanten des sozialen Rechtsstaates genannt und den Schutz der Menschenrechte als ihre vornehmste Aufgabe bezeichnet. Wer sich auf dem Territorium der Bundesrepublik aufhalte, der müsse sich darauf verlassen können, daß ihn die Polizei vor den Angriffen von Terrorgruppen und Pöbel schützt. Es bliebe – so Koppmann - Aufgabe der Gewerkschaft, das freiheitlich-rechtsstaatliche Bewußtsein des einzelnen Polizeibeamten weiterzuentwickeln. Einen spezifischen Beitrag zu unserem Thema sehe ich in seinem Aufruf an die Kollegen zur Solidarität mit Asylbewerbern bis hin zu Patenschaften der Flüchtlingsheime. Nicht deutlich wird in der mir vorliegenden Pressemitteilung, ob dieser Aufruf an die Kollegen in der Polizei insgesamt oder nur an die Gewerkschaftskollegen geht. Vielleicht ist dies aber bei dem meines Wissens hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Polizeibeamten wohl kein so großer Unterschied.

Ich selbst halte den Aufruf für ebenso ungewöhnlich wie bedeutsam, weil er aus dem "Zwischen" ein solidarisches "Mit" macht. Ob die Polizei da mit-macht? Ob sie dabei mit-machen kann?

Ich möchte mit meinen ethischen Forderungen an diesem solidarischen Aspekt ansetzen, auch wenn Sie mir vielleicht in der Diskussion sagen könnten, daß eine Solidarität mit Flüchtlingen eine zu einseitige Positionsbeschreibung ist, die dem umfassenden rechtsstaatlichen Auftrag der Polizei nicht gerecht wird.

EMPATHIE

Die Polizei steht den Einheimischen normalerweise sowohl geistig wie emotional besonders nahe, sie teilt dabei auch deren Vorstellungen vom Fremden und Flüchtlingen. Dies kann in einer psychisch und politisch aufgeladenen Atmosphäre für die Fremden und Flüchtlinge bedeuten, sich nicht mehr ausreichend von der Polizei geschützt zu sehen. Die einzelne Beamtin, der einzelne Beamte ist u. U überfordert einen Schutz zu gewähren, den sie selbst nicht rückhaltlos bejahen. Dies gewinnt eine besondere Dimension, wenn die "Lage" eine in sich ambivalente ist, d.h. durch einen Zielkonflikt bestimmt wird.

Dieser Zielkonflikt ist politisch und rechtlich vorgegeben. Er bedeutet gleichzeitig den unbedingten Schutz aller Flüchtlinge nach dem Grundgesetz und die Abwehr von Flüchtlingen durch eine rechtsstaatlich abgesicherte Ausweisung möglichst vieler (abgelehnter) Asylbewerber. Beamte schützen vielleicht nachts Flüchtlinge vor Übergriffen, die am nächsten Morgen um 5.30 Uhr von Kollegen zur Abschiebung festgenommen und abgeführt werden. Die politische Vorgabe geht von der Vorstellung aus, so kämen zuviele Flüchtlinge in die Bundesrepublik und rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber würden nicht in dem erforderlichen Umfang abgeschoben.

Wir haben es derzeit mit einer Debatte um die Änderung von Artikel 16 zu tun, bei der jeder, der sich ein wenig auskennt, weiß, daß dieser mit den derzeit angestrebten Veränderungen gezielte Effekt nicht oder kaum erreicht werden kann. Dabei ist die Debatte durch die Ausschreitungen nicht beendet, sondern noch einmal gesteigert worden. Ihre Wirkung kam fast einer nachträglichen Rechtfertigung des Terrors gleich.

All dies macht es der Polizei nicht leichter ihren Auftrag zu erfüllen. Wenn sie fest auf dem Boden unserer Verfassung steht und bereit ist, alle Menschen zu schützen, muß sie in einer gehörigen Distanz zur Parteipolitik verharren. Sie muß sogar eine eigenständige Reflexionsleistung erbringen und dabei vor allem auch durchschauen, wie Flüchtlinge und Fremde in einer bestimmten politischen Krisensituation zu Sündenböcken gemacht werden.

Für die unmittelbare Arbeit scheint mir ein Konzept zur Bekämpfung fremdenfeindlicher Straftaten von Interesse zu sein, das das saarländische Innenministerium zusammen mit dem Landeskriminalamt entwickelt hat. Ein wichtiger Punkt in diesem Konzept ist die stärkere Einbeziehung der Bevölkerung, die als eher zurückhaltend und desinteressiert bei Übergriffen auf Asylbewerber eingestuft wird. Die Polizei will sich mit Flugblättern "Ihre Nachbarn haben Angst" im ganzen Saarland direkt an die Anwohner von Wohnheimen für Asylbewerber wenden. Es soll aber nicht bei der unpersönlichen Übergabe von Flugblättern bleiben. Kontaktbereichsbeamte werden Gespräche mit den Bewohnern des Viertels führen. Die Nachbarn sollen bereits im Vorfeld möglicher Übergriffe als Verbündete gewonnen werden. Dies will man u.a. durch einen Hinweis in dem Flugblatt erreichen, daß ausländerfeindliche Aktionen eine Gefahr für alle darstellt bedeuten. Die Polizei beabsichtigt schließlich, um Kontaktpersonen werben, die Verdächtiges sofort mitteilen.

Dieses Konzept müßte meines Erachtens um eine wichtige Idee angereichert werden, nämlich die, daß die Polizei stärker mit Gruppen zusammenarbeitet, die sich für Flüchtlinge einsetzen. Auch ist es unerläßlich, daß sie einen vertrauensbildenden Kontakt zu den Flüchtlingen selbst aufbaut. Beamte, die Flüchtlinge beraten und sich vielleicht sogar über Einzelschicksale, Hintergründe der Flucht, die Erfahrung mit hiesigen Behörden, den Verlauf des Asylverfahrens und die politische Situation in den Herkunftsländern informieren, wären dringend erforderlich. Es müßten Persönlichkeiten sein, die fähig sind, ihre bei diesen Kontakten gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in kontinuierlichen Prozessen der Aufklärung und Weiterbildung bei den Beamtinnen und Beamten im Revier einzubringen.

BEISPIEL HOFHEIM

Ich möchte an dieser Stelle und zum Schluß die theoretische Ebene verlassen und Erfahrungen einbringen, die ich als Mitglied einer Friedensgruppe im Herbst 1991 in der Kreisstadt Hofheim mit der Polizei gemacht habe.

Es war die Zeit nach Hoyerswerda. Am 3. Oktober erfolgt der Brandanschlag auf Flüchtlinge in Hünxe. Mitglieder von zwei Hofheimer Friedensgruppen versuchen die drei Wohnheime für Asylbewerber zu bewachen, Polizei wird dabei nicht gesichtet.

Nach rechtsextremen Vorfällen im Main-Taunuskreis wird im Frankfurter Polizeipräsidium eine Arbeitsgruppe Asyl mit fünf Beamten der Schutz- und Kriminalpolizei gebildet. Nach einem versuchten Angriff auf eines der Hofheimer Flüchtlingswohnheime fordere ich bei einer Pressekonferenz, bei der der Leiter der Inspektion West anwesend war, vom Hessischen Innenminister, alle Wohnheime für Asylbewerber ausreichend schützen zu lassen. An dem gleichen Abend versammeln sich 30 Bürgerinnen und Bürger bei den Flüchtlingen und organisieren mit ihnen zusammen für die nächsten Wochen nächtliche Wachen. Die Polizei fährt nun verstärkt Streife.

"Vier pflichtbewußte Bürger" melden sich per Bekennerbrief und Schmierereien bei der Hofheimer Zeitung und fordern die Abschiebung und Ausweisung der "Parasiten". Das Pamphlet endet mit einer Warnung an mich, Zwei Tage später fliegt nachts ein Pflasterstein gegen einen Fensterladen des Hauses, in dem ich mit einer anderen Familie zusammen wohne. Im Briefkasten liegt ein Brief, der mit Brandstiftung droht. Ab jetzt stehe ich unter dem besonderen Schutz der Polizei, auch der Schutz der Wohnheime wird verstärkt. Eine Protestveranstaltung gegen Rechtsextremismus mit 500 Teilnehmern wird von der Polizei durch Sicherung der Zufahrten und Beamte in Zivil geschützt.

Es entwickelt sich in diesen Wochen ein guter Kontakt zwischen der Polizei und dem Solidaritätskreis. Dieser stellt weiterhin seine Forderungen zum ständigen, polizeilichen Schutz der Wohnheime, nimmt aber auch die Grenzen polizeilicher Interventionsmöglichkeiten zur Kenntnis. Die Polizei hat Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, deren spezifische Kompetenz sie akzeptiert und deren Öffentlichkeitsarbeit sie sorgfältig registriert. Die Flüchtlinge erhalten das Gefühl, dem Terror von rechts nicht hilflos ausgeliefert zu sein und in der Polizei eine Instanz zu haben, die auch für sie da ist.

Ich sehe in der Hofheimer Erfahrung nicht das schlechteste Beispiel dafür, welche Stellung die Polizei "Zwischen Bürgern und Fremden" einnehmen sollte.


Referat veröffentlicht in: Polizei-Führungsakademie, Münster (s. Foto) (Hrsg.), Schlussbericht über das Seminar 'Zwischen Bürgern und Fremden - ethische Aspekte polizeilichen Handelns bei Ausschreitungen gegen Asylbewerber', 26. bis 30. Oktober 1992, S. 15-20