Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL

Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge schützen

Ansätze einer alternativen Flüchtlingspolitik - PRO ASYL



 

Eine ehrliche und offene Information der Bevölkerung über die Gründe, warum Flüchtlinge kommen, ist nötig. Wer vorgibt, mit Gesetzesän-derungen Flüchtlinge fernzuhalten, täuscht die Bevölkerung.

Vor einem Jahr hat die Bundesregierung in ihrer Flüchtlingskonzeption die Bekämpfung der Fluchtursachen als eine Hauptaufgabe herausgestellt. Doch dies ist bisher nur ein Lippenbekenntnis. In Bezug auf die Hauptherkunftsländer gab es kaum Bemühungen.

Beispiel Türkei: Die türkische Regierung unterdrückt stärker als je zuvor die Kurden. Im Osten der Türkei regiert sie mit brutaler militärischer Gewalt. Nach wie vor gibt es in der Türkei Folter. Die Türkei ist Mitglied der Nato, Mitglied der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Mitglied des Europarates, und sie will in die Europäische Gemeinschaft. Es gibt genügend politische und wirtschaftliche Verflechtungen, um auf sie einzuwirken, die Menschenrechte zu achten. Doch der politische Wille fehlt. Das Interesse, die Türkei als Bündnispartner zu pflegen, wird offensichtlich höher bewertet als das Ziel, die Fluchtursachen zu bekämpfen.

Beispiel Jugoslawien: Die Zahl der Flüchtlinge aus Jugoslawien war bereits im letzten Jahr recht hoch. Albaner aus dem Kosovo und Roma berichteten über Menschenrechtsverletzungen und systematische Unterdrückung. Ihre Berichte wurden nicht ernst genommen. Erst als es zum Bürgerkrieg kam, reagierte der Westen.

Beispiel Rumänien: Flüchtlinge berichten, daß sich gegenüber dem Ceaucescu-Regime kaum etwas verändert habe. Nach wie vor gibt es politische Verfolgung. Nach wie vor werden Roma systematisch verfolgt und unterdrückt. Doch Bundesaußenminister Genscher schlägt sogar vor, Rumänien auf die Liste der Länder zu setzen, in denen es keine politische Verfolgung gäbe. Wie kann aus solch einer falschen Einschätzung der tatsächlichen Situation in den Hauptherkunftsländern eine richtige Politik folgen?

161 Millionen DM stehen im Bundeshaushalt bereit für Maßnahmen zur Bekämpfung der Fluchtursachen. Dies ist ein kümmerlicher Betrag. Drückt sich darin das Eingeständnis der Bundesregierung aus, daß es doch mehr primär wirtschaftliche Ursachen sind, die Menschen zur Flucht treiben?

Für ein rechtsstaatlich einwandfreies Asylverfahren

Seit 1977 wurden etwa dreißigmal Gesetze, Erlasse und Verordnungen geändert, um Flüchtlinge abzuwehren. Meist geschah dies gegen den Rat von Fachleuten wie z. B. 1987 beim neuen Asylverfahrensgesetz und 1990 beim neuen Ausländergesetz. Tatsache ist, daß

  • die Mitarbeiter bei Ausländerbehörden überlastet sind,
  • Asylentscheidungen des Bundesamtes monatelang nach der Anhörung ausgefertigt und dann erst Wochen oder gar Monate später seitens der Ausländerbehörden zugestellt werden,
  • Verwaltungsgerichte nach wie vor unterbesetzt sind,
  • der Bundesbeauftragte für Asylfragen die Verfahren in die Länge zieht, indem er gegen Hunderte vom Bundesamt anerkannte Flüchtlinge Rechtsmittel einlegt.

PRO ASYL setzt sich im Interesse der Verfolgten für ein faires und zügiges Verfahren ein. Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz sowie die Rechtswegegarantie im Artikel 19 Absatz 4 dürfen nicht geändert werden.

PRO ASYL lehnt eine Quotierung von Flüchtlingen aus Kriegs-, Bürgerkriegs- und Krisengebieten ab. Es ist mit den Wertvorstellungen des Grundgesetzes, die Menschenwürde zu achten und Leben zu schützen, nicht vereinbar, Menschen an der Grenze abzuweisen, wenn sie vor einer lebensbedrohlichen Situation fliehen, wie z. B. einem weiter eskalierenden Krieg in Jugoslawien, auch wenn sie nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht als politisch Verfolgte nach Artikel 16 Grundgesetz anerkannt werden.

Sinnvoll wäre eine obligatorische Beratung der Flüchtlinge durch unabhängige rechtskundige Berater vor der ersten Anhörung. Dies würde es den Flüchtlingen erleichtern, ihre Chancen und Möglichkeiten für eine Anerkennung oder eine Duldung besser einzuschätzen und sich auf die komplizierte Rechtslage einzustellen. Einige Flüchtlinge würden es sich überlegen, ob das Asylverfahren der richtige Weg ist, andere könnten sofort klar und deutlich ihre Fluchtgründe vortragen, weil ihnen die Angst genommen würde.

Der Verzicht auf die Erstanhörung durch die Ausländerbehörden, die für eine gründliche Flüchtlingsbefragung gar nicht kompetent sein können, würde das Verfahren auf sinnvolle Weise verkürzen.

Es ist unverständlich, warum die Entscheidung des Bundesamtes oft erst viele Wochen später getroffen wird. Im strafgerichtlichen Verfahren z. B. entscheidet das Gericht fast immer am selben Tag; nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Strafverhandlung viele Tage gedauert hat und der Fall sehr kompliziert ist, läßt sich das Gericht länger Zeit, um zu beraten und das Urteil zu verkünden.

Durch qualifizierte Entscheidungen des Bundesamtes würde einerseits die Zahl der Gerichtsverfahren zurückgehen, andererseits die Dauer der Gerichtsprozesse verkürzt werden. Dies lehrt schon die Tatsache, daß sich die Anerkennungsquote aufgrund gerichtlicher Entscheidungen verdoppelt. Politiker sollten sich darauf konzentrieren. die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Verwaltung qualifizierter arbeiten kann. Ständige exekutive und gesetzliche Eingriffe in das Verfahren verzögern das Verfahren, statt es zu beschleunigen.

Flüchtlingen außerhalb des Asylrechts ein Aufenthaltsrecht ermöglichen

Gegenwärtig fliehen z. B. viele Menschen aus Kroatien vor dem Krieg. Viele wollen kein Asyl, sondern nur so lange bleiben, bis sich die Situation beruhigt hat. Es ist Unsinn, sie in ein Asylverfahren zu treiben. Auf Grundlage des Ausländergesetzes (§ 33) sollte ihnen ein vorübergehender Aufenthalt bis zur Beruhigung der Situation in Jugoslawien ermöglicht werden. Dies erfordert jedoch den Willen der politisch Verantwortlichen, sinnvolle Lösungen zu finden.

Bereits am 12. März 1987 hat das Europäische Parlament darauf hingewiesen, daß sich die Ursachen für Flucht seit Abschluß der Genfer Flüchtlingskonvention 1951 verändert haben und die Definition des Flüchtlingsbegriffs daher einem Wandel unterliegen müsse. Nach wie vor tut die Bundesregierung jedoch so, als ob Menschen, die vor Kriegen oder Bürgerkriegen fliehen, keine legitimen Flüchtlinge wären. Eine Diskussion über eine Erweiterung des Flüchtlingsbegriffes, die Gefahren für Leib und Lebenmittel einschließt, ist dringend erforderlich, nicht jedoch eine noch weitere Einschränkung des Flüchtlingsrechts.

Asylsuchende nicht zum Sündenbock machen

In der Bundesrepublik herrscht eine diffuse Krisenstimmung. Die Veränderungen in Osteuropa, die Schwierigkeiten nach der deutschen Vereinigung und die unverändert dramatisc.re politische Lage in vielen Regionen der Welt lösen Ängste aus. Oft ist der Mangel an Wohnungen schuld an Vorurteilen gegenüber Fremden. Es fehlen mindestens 2,5 Millionen Wohnungen für alle Bevölkerungskreise. Die Wohnungsnot wird ausgelöst durch die Einschränkung des sozialen Wohnungsbaus sowie den enorm gestiegene Bedarf an Wohnraum. Obwohl Fachleute die Wohnungsnot als die soziale Not Nr. 1 unserer Gesellschaft bezeichnen, kürzt die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung sogar die Mittel, wenn man die Inflationsrate mitberücksichtigt. Asylsuchen de wie auch Aussiedler dürfen nicht zum Sündenbock für eine verfehlte Wohnungspolitik werden.

Das Boot ist nicht voll – Zuwanderung ist wünschenswert

In bezug auf Aussiedler argumentiert die Bundesregierung, daß die Bundesrepublik aufgrund ihrer demographischen Struktur auf Zuwanderung angewiesen sei. Die in Internationale Arbeitsorganisation der UNO hält die Überalterung der Bevölkerung in der Europäischen Gemeinschaft für bedrohlich. Die Zahl der arbeitsfähigen Menschen zwischen 20 und 39 Jahren wird bis zum Jahre 2025 um 15 Millionen ab sinken, prophezeit sie in einer am 18. Juli 1991 in Genf veröffentlichten Studie. Bundesinnenminister Schäuble hat die Entwicklung in der Bundesrepublik vor einigen Jahren bereits ähnlich analysiert. Wenn es um die Aufnahme von Menschen geht, die vor Gefahren für Leib und Leben flüchten, dürfen Kosten-Nutzen-Argumente keine Rolle spielen. Es ist jedoch zu fragen, warum die eine Zuwanderergruppe erwünscht ist, die andere nicht. Es gibt keinen sachlichen Grund, die Argumente, die für die Aufnahme von Aussiedlern sprechen, nicht auch für Flüchtlinge gelten zu lassen.

Fremdenfeindlichkeit bekämpfen.

Bereits vor der deutschen Vereinigung hat die Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL ein eigenständiges und großzügiges Flüchtlingsprogramm gefordert, um fremdenfeindlichen und rassistischen Stimmungen entgegenzuwirken. Wir haben auch vor pogromartigen Stimmungen gegen Fremde gewarnt. Menschen, die sich für Flüchtlinge in den neuen Bundesländern einsetzen, werden ebenso wie Initiativen in den alten Bundesländern alleingelassen. Nun hat Niedersachsen als erstes Bundesland Mittel für ein landesweites Netz von Flüchtlingsberatungsstellen bereitgestellt. 70 Sozialarbeiter sollen Flüchtlinge beraten und um Verständnis und Toleranz zwischen Flüchtlingen und Deutschen werben. Hessen hat ein ähnliches Programm. Diese Programme sind beispielhaft.

Eine ehrliche und offene Information der Bevölkerung über die Gründe, warum Flüchtlinge kommen, ist nötig. Wer vorgibt, mit Gesetzesänderungen Flüchtlinge fernzuhalten, täuscht die Bevölkerung. Es gibt künftig nur die Alternative: Entweder wir mauern uns ein oder wir sind bereit, den Reichtum in unserem Land gerecht zu teilen.

veröffentlicht in: THEMEN, Vierteljahreszeitschrift der "Stiftung Christlich-Soziale Politik", Jahrgang 6, 4/ 91, S.25f