Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL

EINIG GEGEN ARTIKEL 16
Die große Koalition des Asylrechts

Es darf deshalb nicht sein, daß bei jeder Zunahme von Asylanträgen immer sofort wieder die Forderung laut wird, das grundgesetzliche Asylrecht zu schleifen. Das Asylrecht ist als Reaktion auf die Verfolgungen der Nazis einzigartiges Bekenntnis-Grundrecht: Es hebt die aus der Geschichte abgeleitete besondere Verantwortung der Bundesrepublik für bedrohte Menschen hervor. Das Asylrecht darf nicht zum Gegenstand politischer Stimmungsmache werden.

Oskar Lafontaine, März 1990


INHALT

Oskar Lafontaine, seit 1977 Vorsitzender der SPD Saar und seit 1985 Ministerpräsident des Saarlandes. war von 1987 bis 1995 stellver- tretender Parteivorsitzender der SPD.

Er hat als wichtiger Vordenker der SPD entscheidend dazu beigetraten, dass das Grundrecht auf Asyl in der Verfassung mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag eingeschränkt werden konnte.

Ende Juli 1990 läßt Lafontaine die erstaunte Öffentlichkeit wissen, er schließe eine Änderung des Asylrechts nicht mehr aus. Da die derzeitige Praxis Mängel aufweise, habe er im Bundesrat den Unionsparteien angeboten, eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Bestürzung bei allen Asylinitiativen und in Teilen der SPD. Euphorische Zustimmung bei CDU und CSU. Noch am selben Tag begrüßt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Johannes Gerster den Vorstoß Lafontaines. Innerhalb von 24 Stunden könne ein Entwurf zur Ergänzung des Grundgesetzartikels 16 vorliegen, verspricht er werbend. Der bayerische Innenminister Edmund Stoiber fragt noch ein wenig skeptisch im Bayern-Kurier: «Siegt nun doch die Vernunft?» Der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth bietet Lafontaine Gespräche an, um gemeinsam einen Kompromiß zu erarbeiten. Kernpunkt einer Asylrechtsänderung wäre es, den Grundgesetzartikel 16 unter einen Gesetzesvorbehalt zu stellen.

In der SPD setzt eine politische Diskussion ein, die hinsichtlich der Verschleierung des Gemeinten oder Geplanten kaum hinter dem CDU/CSU-Diskurs über die Ablehnung einer Steuererhöhung zur Finanzierung der deutschen Vereinigung zurückbleibt.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Willfried Penner, wendet sich deutlich gegen eine Grundgesetzänderung. Die Beschlußlage der Partei sei in diesem Punkte «eindeutig». Den Vorstoß des Kanzlerkandidaten seiner Partei wertete er als «rein saarländische Angelegenheit». Der Stuttgarter Landtags-Fraktionschef der SPD, Dieter Spöri, bezeichnet Lafontaines Vorstoß, das Asylrecht für Bewerber aus bestimmten Ländern einzuschränken, als «verfassungsrechtlichen Aktionismus». Gegen eine Änderung des Asylrechts wenden sich Hamburgs Innensenator Werner Hackmann (SPD), der schleswig-holsteinische Sozialminister Günther Jansen (SPD), der bayerische SPD-Landesvorsitzende Rudolf Schöfberger, der niedersächsische Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD), Hessens SPD-Spitzenkandidat Hans Eichel und nicht zuletzt die SPD-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Für sie, so läßt sie verlauten, sei die Wertentscheidung in Art. 16 Abs. 2 GG Grundlage ihres Handelns. Die gegenwärtige rechtliche Ausformung des Asylrechts müsse überprüft werden, auch hinsichtlich der Harmonisierung des Asylrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Bleibt das Hintertürchen für eine Grundgesetzänderung offen?

Lafontaine - über die Reaktion, vor allem auch aus den eigenen Reihen, möglicherweise überrascht -wird in seinen Äußerungen vorsichtiger. Er schränkt zumindest seine Forderung ein, das Asylrecht im Grundgesetz durch ein einfaches Gesetz zu beschneiden. Wenn es eine Möglichkeit gäbe, so formuliert er jetzt, das Individualrecht auf Asyl zu erhalten, werde er ebenso wie der zur Zeit amtierende baden-württembergische Ministerpräsident Lothar Späth darüber mit sich reden lassen. Die beiden hatten wohl in der Zwischenzeit das von Späth angebotene Gespräch geführt. Der saarländische Landesparteitag der SPD verabschiedet Anfang September mit großer Mehrheit einen Antrag, der eine Änderung des Grundgesetzes in der Asylfrage offenläßt, diese aber mit einer Aufhebung der «völlig überholten Volkstumspolitik des Artikels 116 Grundgesetz» verknüpft. Hier zeichnet sich ein Handel mit Späth ab.

Im bayerischen Wahlkampf stärkt, so die Süddeutsche Zeitung, der saarländische Ministerpräsident und Kanzlerkandidat der SPD, Oskar Lafontaine, Bayerns Sozialdemokraten in der Aussiedler- und Asylrechtsfrage den Rücken. In wahltaktischer Selbstverleugnung verschleiert Lafontaine seinen Vorstoß, indem er den Zuhörern vermittelt, wenn die Bundesregierung heute fast panikartig das Grundrecht auf Asyl abschaffen wolle, so sei dies das versteckte Eingeständnis, für die Asylbewerber nicht rechtzeitig « humanitäre Lebensbedingungen» geschaffen zu haben. Für ihn sei eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz lediglich eine der Möglichkeiten, wie der «Armutsbewegung aus aller Welt» begegnet werden könne. Ausgeschlossen ist aber damit die Realisierung dieser Möglichkeit wohl nicht!

Noch nachdenklicher muß es allerdings machen, daß die SPD in Bonn den Verschleierungskurs mitträgt. Briefschreiber, die in Bonn gegen eine Grundgesetzänderung protestiert haben, erhalten nach Wochen Schreiben vom SPD-Vorsitzenden Jochen Vogel, in denen es wörtlich heißt: «Der Kanzlerkandidat der SPD, Oskar Lafontaine, hat die Bewältigung dieser Probleme zu Recht als eine der großen Aufgaben der Zukunft bezeichnet. Er hat in diesem Zusammenhang die Streichung von Artikel 116 GG, der die Volkszugehörigkeit regelt, gefordert, nicht jedoch eine Änderung von Artikel 16 Abs. 2 GG.» Mit dem gleichen Wortlaut geht ein Schreiben des persönlichen Referenten von Willfried Penner an eine Asylinitiative in Hessen.

Kurz vor der Landtagswahl in Bayern korrespondieren Lafontaine und der bayerische Ministerpräsident Max Streibl in Sachen Asyl miteinander. Streibl teilt nach eigenen Angaben Positionen seines saarländischen Amtskollegen und SPD-Kanzlerkandidaten Oskar Lafontaine in der Asylpolitik. Er wirft ihm allerdings in seinem Brief Widersprüche zwischen Reden und Handeln vor. Lafontaine kündigt in seinem Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten einen Bundesratsantrag des Saarlandes zur Streichung des Artikels 116 an. Ausdrücklich spricht er sich aber dafür aus, das individuelle Grundrecht auf Asyl bewahren zu wollen. Eine isolierte Diskussion über eine Änderung des Grundrechts auf Asyl könne bei einer Lösung der komplexen Flüchtlingsprobleme nicht weiterhelfen. Ist dies denn nun das endgültige Abrücken von einer Grundrechtsänderung?

Zwei Tage vor den Wahlen in Bayern und den fünf neuen Bundesländern steht beim Bundesrat eine Gesetzesinitiative von Bayern und Baden-Württemberg zur Änderung des Grundrechts auf Asyl auf der Tagesordnung. Lafontaine bezeichnet den Vorstoß zu diesem Termin als reine Wahlkampfaktion. Die Mehrheit der Bundesländer lehnt bei der Abstimmung eine Änderung des Grundrechts ab. Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, hätten die Sozialdemokraten, denen in den vergangenen Tagen nachgesagt worden wäre, in der Frage einer Grundgesetzänderung zu schwanken, die Debatte genutzt, um ihre Ablehnung zu bekräftigen. Die Tageszeitung titelt ihren Beitrag zu dem Thema mit der Überschrift: «SPD schwankt weiter». Die SPD-regierten Länder hätten, nach Ansicht der FR, ihren schwelenden Streit über eine mögliche Einschränkung des Asylartikels 16 erst mal verschoben.

Lafontaine hat die SPD in ein schiefes Licht gebracht. Im Berliner Grundsatzprogramm vom Dezember 1989 heißt es noch klipp und klar: «Das Asylrecht für politisch Verfolgte muß uneingeschränktes Grundrecht bleiben.» In der Erklärung des SPD-Parteivorstands zur Bundestagswahl 1990 vom 13. November 1990 reicht es nur mehr zu einer Kompromißformel, die unterschiedliche Positionen erlaubt: «Die SPD will das Grundrecht auf politisches Asyl sichern und mit einer neuen Einwanderungspolitik soziale Spannungen als Folge unkontrollierter Armutswanderung verhindern. »

Nicht erst seit kurzem, sondern seit mehr als einem Jahrzehnt gibt es den kontinuierlichen Abbau des grundgesetzlichen Anspruchs auf Asyl. Mit ihm einher geht eine gesellschaftliche Aushöhlung des Rechtsbewußtseins. Es gewöhnt sich Schritt für Schritt daran, daß nicht nur ein Grundrecht abgebaut werden kann, sondern auch die Menschenwürde - wie etwa durch das fünfjährige Arbeitsverbot für Asylsuchende - ungestraft mißachtet werden darf.

Der Abbau des Grundgesetzes und die Mißachtung der Menschenwürde setzten bereits in der sozial-liberalen Koalition im Zusammenhang mit steigenden Zahlen von Asylbewerbern ein. Infolge der fortlaufenden Rechtsverschlechterungen sank dabei z. B. die Anerkennungsquote für eritreische Flüchtlinge aus Äthiopien von nahezu 90 Prozent im Jahre 1983 auf 8,4 Prozent im Jahre 1990 (1. Halbjahr). An der Situation in Äthiopien, wo seit fast dreißig Jahren Befreiungsbewegungen um die Unabhängigkeit kämpfen, hat sich nichts geändert. Geändert hat sich wohl aber die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge.

Wir stehen demnach vor der Situation, daß Artikel 16 des Grundgesetzes ausgehöhlt ist und den Schutz, den er bieten soll, kaum noch gewährt. Daran hat sich die Öffentlichkeit gewöhnt, vor allem deswegen, weil die Einschränkungen nach und nach vorgenommen wurden, so daß jede für sich genommen keine Empörung auslöste.

Wenn der politische Diskurs in der Frage des Asyls so weit überzogen ist wie derzeit in der Bundesrepublik, mag die Berufung auf die Verfassung notwendiger denn je sein; sie ist aber mittlerweile eine Rede ohne breitere Resonanz, zumal es auch gelungen ist, der Öffentlichkeit zu vermitteln, eigentlich wolle man das Grundgesetz nicht ändern, sondern es nur vor dem Mißbrauch schützen. Das wird weithin als plausibel und legitim angesehen. Selbst ein aufmerksamer Medien-Bürger ist kaum mehr in der Lage, das Gespinst von Wahrheit, Halbwahrheit und bewußter Täuschung zu durchschauen, das sich auf die Asylbewerber bezieht.

Auf diesem abschüssigen Weg hat Lafontaines Signal nicht nur die Position all derer geschwächt, die an dem uneingeschränkten Grundrecht auf Asyl festhalten und seine Wiedereinsetzung in den ursprünglichen Stand betreiben. Es ist unterhalb einer Verfassungsänderung vieles in Bewegung geraten, was ebenfalls einen Schulterschluß der SPD mit der CDU/CSU bedeutet. Dabei geht es um die weitere Verschlechterung der Rechtslage und Behandlung von Asylbewerbern.

Charakteristisch hierfür ist Nordrhein-Westfalen. Ministerpräsident Johannes Rau (SPD) hat im August 1990, also am Beginn der Lafontainschen Diskussion, seinem Kabinett einen siebenseitigen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der gegen Flüchtlinge gerichtet ist. Gefordert und angekündigt werden darin u. a.

  • weitere Verschärfung der Einreise- und Transitbestimmungen für mögliche Asylbewerber,
  • weitere Verkürzung des Anerkennungsverfahrens,
  • weitere Verschärfung der Abschiebemöglichkeiten,
  • Einrichtung von Lagern (Kapazität bis zu 1000 Menschen), wie sie in anderen Ländern bereits seit Jahren betrieben werden,
  • die Gewährung der Sozialhilfe nicht mehr in bar, sondern als Sachleistung, Gemeinschaftsverpflegung oder in Naturalien.

Man kann dies als die neue SPD-Linie bezeichnen, ein sich ständig verschärfendes Abschreckungskonzept durchzusetzen. Sie unterscheidet sich von der CDU/CSU-Linie nur noch dadurch, daß bislang die Forderung nach genereller Kürzung der Sozialhilfe nicht mitgetragen wird.

Nordrhein-Westfalen hat die Verschärfungen unter dem Druck der Stadtregierungen von Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Wuppertal geplant. Diese hatten sich an Rau gewandt, weil sie den sozialen Frieden in ihren Städten gefährdet sähen. Sie erwähnen Protestdemonstrationen der Bürger. Vielerorts bildeten sich Bürgerinitiativen, um die Unterbringung weiterer Menschen zu verhindern; eine Betreuung der Flüchtlinge durch die Städte sei nicht mehr leistbar. In der Bevölkerung wachse der Widerstand.

Lafontaine hat einen entscheidenden Schritt auf eine große Koalition hin gemacht. Der gewisse Schutz, den Flüchtlinge in SPD-geführten Ländern immer noch genossen, ist dabei so gut wie beseitigt worden. Dies ist eine neue Dimension der Entsolidarisierung der parteipolitisch formierten Gesellschaft mit entsprechender Ausstrahlung auf die breite Öffentlichkeit.

Wie wenig unsere Gesellschaft aus der Geschichte gelernt hat, wird besonders an dem Verhalten der Politiker, der Behörden und der Bevölkerung gegen die Roma deutlich. Kaum treten Schwierigkeiten bei der Aufnahme dieser Zuwanderungsgruppe auf, brechen in NRW und anderswo Fremdenhaß und Vorurteile auf, wie sie, seit Jahrhunderten genährt, auch zur Vernichtung dieser Menschen geführt hatten. In Nordrhein-Westfalen haben wir es mit pogromartigen Stimmungen zu tun. Wenn in dieser Stimmung die nordrhein-westfälische CDU ein Volksbegehren gegen den Mißbrauch des Asyls fordert, sind wir auf dem besten Weg, an 1933 anzuknüpfen. Dieser Weg könnte in eine für Minderheiten aussichtslose Lage führen. Massenhysterie ist nicht mehr steuerbar. Sie verlangt - einmal politisch instrumentalisiert - nach der rigorosen Umsetzung ihres vernichtenden Begehrens; sie verlangt sehr bald Führer, die - wesentlich weiter rechts als unsere rechten Demokraten - die Exekution ihres Willens versprechen.

Die Bundesrepublik nähert sich in ihrem Verhalten gegenüber Flüchtlingen allmählich dem Niveau der Länder, aus denen Menschen in die Bundesrepublik flüchten. Das heißt, die Abschreckungs-, Abwehr- und Ausweisungsmaßnahmen wirken fast so wie der Vertreibungsdruck, dem Menschen und Minderheiten in den Herkunftsstaaten der Flüchtlinge ausgesetzt sind.

95 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik dürften die abgelehnten Asylbewerber nach den Vorgaben der Politiker für Menschen halten, die nur aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik gekommen sind. Deswegen ist auch der Widerstand gegen sie so groß. Das öffentliche Trommelfeuer gegen Flüchtlinge und die einseitige Herausstellung der Aufnahme von Aus- und Übersiedlern als nationale Aufgabe haben ihre Wirkung getan. Daß für die Aufnahme vieler hunderttausender Menschen die Infrastruktur, vor allem im Hinblick auf das Wohnen, nicht ausreicht und die vorhandene Not in den Ballungsgebieten das Wohnen für alle Wohnungssuchenden unerschwinglich und fast unmöglich macht, daß ein zusammengebrochener bzw. aufgegebener sozialer Wohnungsbau diese Defizite verstärkt hat, muß als ein gravierendes gesellschaftliches Defizit verstanden werden. Hierfür läuft der bekannte Mechanismus ab, daß dieses Defizit nicht den Mächtigen und ihrem Versagen angelastet und nicht diese in die Wüste geschickt werden, sondern daß man es bei denen festmacht, die wie die Flüchtlinge nicht einmal wirkliche Konkurrenten auf dem Wohnungsmarkt sind, weil sie in Wohnlagern, ehemaligen Kasernen, Schulen und abgetakelten Pensionen untergebracht sind, die für keinen deutschen Durchschnittsbürger als Wohnung in Frage kämen.

Das eben gehört auch zu einer Abschreckungspolitik, die seit 13 Jahren damit rechnet, daß man durch einschränkende und diskriminierende Maßnahmen Menschen davon abhalten könnte, nach Deutschland zu kommen. Abgeschreckt werden aber nur die Einheimischen, die in der mangelhaften Unterbringung von Flüchtlingen in ihrer Abwehr gegen diese bestärkt werden. Wer Zelte und Container für die Unterbringung von Flüchtlingen aufstellt, signalisiert deutlich genug nicht nur die mangelnde Bereitschaft, überhaupt Flüchtlinge aufzunehmen, sondern die Absicht, die Flüchtlinge zu Sündenböcken etwa des Wohnungsnotstandes zu machen und damit für die Aggressionsabfuhr der Bevölkerung freizugeben.

Lafontaine hat es geschafft, daß sich die Asylinitiativen wie nie zuvor auf die eigene schmale Basis zurückgeworfen fühlen. Ihre Kraft hat bislang nicht ausgereicht, sich dem gesellschaftlichen Abschottungstrend zu widersetzen. Ihre Aktivitäten und Stellungnahmen haben den Charakter schier verzweifelter Interventionen bekommen. Es ist bei der ganzen Asyl-Debatte insgesamt mehr in die Brüche gegangen als die vielleicht überzogenen Erwartungen an einen politischen Hoffnungsträger.

veröffentlich in:
Heiner Boehnicke/Harald Wittich (HG.),
Buntes Deutschland -
Ansichten zu einer multikulturellen Gesellschaft,
Hamburg 1991, S. 61-67