Herbert Leuninger

ARCHIV ASYL
1991

Beitrag als PRO ASYL-Sprecher zur
Podiumsdiskussion am 18.4.1991 in Bielefeld
GRENZEN EINER NEUEN FLÜCHTLINGSPOLITIK

INHALT

I. Die unterschiedliche Wahrheit

Jeziden aus der Türkei

Kurden aus der Türkei

Albaner aus dem Kosovo

Die Anerkennungsquote

II Die Divergenz der Interessen

Der richtige Begriff

Projektvergleich

Der verfehlte Ansatz


I. Die unterschiedliche Wahrheit

Es gibt kaum einen gesellschaftspolitischen Bereich, in dem die Wahrnehmungen von Realität so widersprüchlich sind wie in der Asylpolitik. Die unterschiedlichen Interessen der Politiker auf der einen und die der Betroffenen und der mit ihnen solidarischen Initiativen auf der anderen Seite führen zu so gegensätzlichen Wahrnehmungen, daß eine Vermittlung hierüber in vielen Fällen kaum noch möglich erscheint. Allerdings gibt es Beispiele, daß Politiker, wenn sie bereit sind, unmittelbare Erfahrungen aus der Perspektive der Betroffenen zu machen, nicht nur ihre Sicht sondern auch ihre politischen Entscheidungen verändern.

Jeziden aus der Türkei

1987 sind in Bielefeld, wo neben Celle so viele Jeziden wie in keiner anderen bundesdeutschen Stadt leben, mindestens 490 von ihnen durch eine mögliche Abschiebung akut gefährdet. Ganze Familien und Dorfclans waren in den Wochen und Monaten zuvor über Frankfurt eingereist und hatten sich vornehmlich in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen niedergelassen. Nur Jeziden, die seit mindestens 3 Jahren im Bundesgebiet leben, sollen in Nordrhein-Westfalen eine Duldung erhalten. Kirchen und Flüchtlingsinitiativen laufen Sturm dagegen.

Sie verweisen darauf, daß Repression und Flucht die Geschichte dieser kleinen Religionsgemeinschaft bis auf den heutigen Tag ausmachen. Von den Moslems in der Türkei werden sie als gottlose Teufelsanbeter angesehen und diskriminiert. Sie müssen alle Formen der Unterdrückung erdulden.

Im Mai 1989 unternimmt der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Schnoor (SPD) eine Informationsreise in die südöstliche Türkei, um sich aus eigener Anschauung einen Überblick über die Lebensbedingungen der Jeziden in ihrem angestammten Siedlungsraum zu verschaffen. Anschließend übermittelt er in einem Schreiben an Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher die Einschätzung, es spreche vieles dafür, daß die Jeziden in ihren herkömmlichen Siedlungsgebieten in Südost-Anatolien einer Gruppenverfolgung durch ihre moslemische Umgebung ausgesetzt seien, der der türkische Staat keinen Einhalt gebieten könne und wolle. Eine zumutbare Fluchtalternative in den westtürkischen Großstädten, insbesondere nach Istanbul, gäbe es nicht. Schnoor bittet Genscher um die Überprüfung früherer Lagebeurteilungen des Auswärtigen tes, von denen er manche Informationen als korrekturbedürftig bezeichnet. Jeder weiß um den diplomatischen Kontext der Botschaftsberichte und ihre eingeschränkte Verwendungsmöglichkeit. Dennoch spielen sie nach wie vor eine entscheidende Rolle bei den Behörden und Gerichten. Wann schon einmal werden sie von einem veritablen Minister aufgrund persönlichen Augenscheins korrigiert?

Am 25.2.,1990 gewährt Innenminister Schnoor dann in einem Runderlass türkischen Staatsangehörigen jezidischen (und auch christlichen) Glaubens, die bis zum 1.12.1989 nach Nordrhein-Westfalen gekommen sind, ein Bleiberecht.

Kurden aus der Türkei

_Zehn Tage nach Beginn des Golfkrieges richtet PRO ASYL ein Schreiben an Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble mit der Erwartung, daß die Türkei als Krisengebiet eingestuft wird und keine Ausweisung abgelehnter kurdischer Asylbewerber dorthin erfolgt. Die Konferenz der Ausländerreferenten der Innenressorts von. Bund und Ländern, die kurz danach zusammentritt, versteht sich nicht dazu. Die Abschiebungswelle setzt im Schatten des Krieges erst richtig ein. Am 18.3. rechtfertigt das Innenministerium Baden-Württembergs gegenüber dem württembergischen Asyl-Arbeitskreis diese Praxis. Man sehe keine Veranlassung, nach Beendigung des Golfkrieges von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber türkischen Staatsangehörigen, auch solchen kurdischer Volkszugehörigkeit, generell abzusehen. Auch während der Kampfhandlungen in der Golf-Region sei für diesen Personenkreis kein Abschiebestopp erlassen worden. Dem liege die von den baden-württembergischen Verwaltungsgerichten regelmäßig geteilte Auffassung des Auswärtigen Amtes zu Grunde, die Kurden seien allein wegen ihrer ethnischen Zugehörigkeit in der Türkei keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt.

Dabei hatte PRO ASYL in dem Schreiben an Minister Schäuble darauf hingewiesen, daß sich die türkische Regierung selbst am 6. 8.1990 quasi als Krisengebiet eingestuft habe, als sie eine förmliche Anzeige der Suspendierung bestimmter Grundsätze der Europäischen Menschenrechtskonvention in Straßburg für zehn südostanatolische Provinzen erstattet habe. Außerdem stütze sich die türkische Regierung nach einen Lagebericht des Auswärtigen Amtes vom 26.7.1990 auf hart durchgreifende, militärisch-polizeiliche Gegenmaßnahmen bei allen, selbst kulturellen kurdischen Bestrebungen nach Selbstbestimmung. Gemäß Beschlüssen vom 9.4.1990 habe die türkische Regierung sogar eine erhebliche Verschärfung des bisher schon geltenden Ausnahmezustandes verhängt. Hier deckt sich die amtliche Lageeinschätzung mit dem Informationsstand eines aufmerksamen Zeitungslesers. Nur die Politik schert sich wohl aus "übergeordneten" Gesichtspunkten nicht darum.

Schließlich kommt es doch noch zu Abschiebestopps für türkische Kurden und zwar der Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Bayern und Hessen. Das Kabinett (!) Nordrhein-Westfalens beschließt allerdings erst am 17. April einen Abschiebestopp bis zum 20. Mai. Tags zuvor hat Bundesarbeitsminister Robert Blüm nach seiner Krisenreise in das türkisch-irakische Grenzgebiet im Hessischen Rundfunk gefordert, die Bundesländer sollten jetzt auf keinen Fall abgelehnte kurdische Asylbewerber abschieben. Das wäre ein Todesurteil.

Albaner aus dem Kosovo

Aus der südjugoslawischen Provinz Kosovo geflüchtete Albaner werden in der Bundesrepublik nicht generell als asylberechtigt anerkannt. Nach einem kürzlichen Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs erstrecke sich die Verfolgung der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo nicht auf die Gruppe der Kosovo-Albaner insgesamt. Außerdem hätten sie Ausweichmöglichkeiten innerhalb des eigenen Landes. Das Gericht hält es zwar für wahrscheinlich, daß die nach Unabhängigkeit strebenden Albaner wegen ihrer Staatszugehörigkeit auch staatlich verfolgt würden. Diese Verfolgung hätte sich aber noch nicht zu einer erhöhten Gefährdungslage für die Gruppe insgesamt verdichtet.

Abgelehnten Asylbewerber aus dem Kosovo droht die Abschiebung. Denn auch Jugoslawien gilt immer noch nicht als Krisenland. Dabei schreibt das Auswärtige Amt am 21. März an eine Berliner Asylinitiative, daß die Bundesregierung die Entwicklung im Kosovo mit Aufmerksamkeit und Sorge verfolge. Sie sei der Auffassung, daß dort durch eine Politik der Gewaltanwendung und Repression Menschenrechte verletzt würden. Die Bundesregierung bringe das in ihren bilateralen Kontakten mit der jugoslawischen Seite stets zum Ausdruck. So habe der Bundeskanzler persönlich in einem Schreiben an den jugoslawischen Ministerpräsidenten Markovic von 7. Februar 1991 auf die Einhaltung der Menschen- und Minderheitenrechte in Jugoslawien, sowie die Achtung der auch von diesem Staat im KSZE-Rahmen eingegangenen Verpflichtungen gedrängt. Auch die Partner in der Europäischen Gemeinschaft seien sich in dieser Frage einig. Sie hätten angesichts der Lage im Kosovo den "Mechanismus der menschlichen Dimension der KSZE" in Gang gesetzt. Die zuständigen jugoslawischen Stellen seien am 5.Februar in einer Demarche aufgefordert worden, friedliche und demokratische Lösungen zu suchen, und sich jeder Androhung der Gewaltanwendung zu enthalten.

Es ist fraglich, ob das Auswärtige Amt einer Berliner Initiative diesen deutlichen Brief geschrieben hätte, wenn die Bundesregierung nicht eingebunden wäre in eine internationale Beurteilung der Lage und in die kritischen Initiativen der Europäischen Gemeinschaft. Für sich allein stellt die Bundesregierung normalerweise ihre politischen Interessen vor die humanitären, vor allem dann, wenn es um Flüchtlinge geht. Dann gibt es für sie eine doppelte Wahrheit.

Die Anerkennungsquote

Die Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern basiert auf der Vorstellung, es flüchteten zu viele Menschen in die Bundesrepublik, die eigentlich keine Flüchtlinge sind. Dies seien die Wirtschaftsflüchtlinge, die möglichst alle wieder abgeschoben werden müßten. Der Vertreibungsdruck gegenüber diesen Menschen erhöht sich zusehends und nimmt in vielen Fällen den Charakter eines Psychoterrors an. Die diesbezügliche Politik beruft sich darauf, daß die Anerkennungsquote mittlerweile auf unter 5% gesunken sei. Danach gelten - und dies ist wiederum eine Realitätsverdrängung - 95 % der abgelehnten Asylbewerber als Wirtschaftsflüchtlinge, denen kein Bleiberecht zusteht. Eine solche Auffassung wird selbst von Politikern vertreten, die sich genauer mit der gesamten Materie befassen; ja selbst vom Bundesinnenministerium, das differenzierte Zahlen und Angaben bei parlamentarischen Anfragen vorlegt. So sind im Jahre 1989 nach Ausweis des Bundesinnenministeriums 57 % der rechtskräftig abgelehnten Asylbewerber in der Bundesrepublik geblieben, und zwar aus rechtlichen, humanitären, politischen und faktischen Gründen. Nicht vergessen werden darf auch die Tatsache, daß viele Asylbewerber, die vom Bundesamt in Zirndorf abgelehnt wurden, nachträglich ihre Asylberechtigung durch ein Gericht erlangen. Sie schlagen sich in der Anerkennungsquote des Bundesamtes nämlich nicht nieder.

Eine rigorose Abschiebepolitik muß diese Wirklichkeit ebenso verdrängen wie die bedrohlichen Realitäten in den Ländern, in die abgeschoben werden soll. Hiervon sind nicht zuletzt die Roma in Nordrhein-Westfalen betroffen.

II. Die Divergenz der Interessen

Der richtige Begriff

Wie kann das Projekt der nordrhein-westfälischen Landesregierung, mit dem Roma veranlaßt werden sollen, das Land zu verlassen, und das als neue Flüchtlingskonzeption ausgegeben wird, bezeichnet werden'?

Der Roma-Erlaß vom 5. 12. 1990 nennt es ein Reintegrationsprojekt. Eine Reintegration setzt allerdings eine Integration voraus, die aber gerade für die Roma in ihrer jahrhundertelangen Marginalisierung nie gegeben war. Das Projekt enthält also in seinem Begriff bereits einen fundamentalen Widerspruch.

International werden analoge Maßnahmen mit "Repatriierung" umschrieben. Dieser Ausdruck setzt eine "Patria", ein Vaterland voraus, das Menschen, die dorthin zurückkehren, als ihre angestammte Heimat betrachten. Auch dies kann von den Roma aus Südosteuropa nicht gelten.

Die Politik der Regierung Rau zielt auf eine modifizierte Abschiebung. Sie versucht dies mit einem bei ähnlichen Situationen nicht gekannten finanziellen und konzeptionellen Aufwand. Dennoch darf nicht aus dem Auge verloren werden, daß es sich nur um eine etwas humanere Variante einer in sich höchst problematischen Abschiebepolitik handelt.

Projektvergleich

Wer versucht, das Projekt auf seinen möglichen Erfolg hin zu bewerten, könnte sich an früheren Remigrationsprojekten oder an in anderen Zusammenhängen geplanten orientieren.

Im Zusammenhang mit dem Staatsbesuch des chilenischen Präsidenten Patricio Aylwin in der Bundesrepublik wurde ein Remigrationsprogramm für chilenische Flüchtlinge aufgelegt. Ziel ist es, durch Existenzgründungsdarlehen, wirtschaftliche Zuschüsse und Gehaltszuschüsse die meist im deutschen Exil ausgebildeten Fachleute als "Entwicklungshelfer im eigenen Land" einzusetzen. Ein Exil-Chilene, der zurückkehrt, kann mit folgenden Starthilfen rechnen: mit einem verlorenen Zuschuß von maximal 12.000 DM und mit einem zinsgünstigen Darlehen. Im Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit wird mit einem durchschnittlichen Startkapital von DM 60.000 DM gerechnet. Fachkräfte, die von ihrem deutschen zu einem chilenischen Arbeitgeber wechseln, können die ersten beiden Jahre weiter mit ihrem deutschen Gehalt rechnen. Dabei sind auch für die Umzugskosten erhebliche Zuschüsse zu erwarten.

Alles in allem ein vernünftiges Projekt, das sich dadurch auszeichnet, das es versucht, der unterschiedlichen Interessenlage Chiles, der Bundesrepublik und der infrage kommenden Menschen angemessen Rechnung zu tragen. Die Exil-Chilenen sollen bei Annahme dieses Angebotes, zu dem sie sich in aller Freiwilligkeit entschließen können, eine echte ökonomische Zukunftsperspektive haben. Chile dürfte nicht nur in besonderem Maße an dem damit verbundenen Kapital-Transfer sondern vor allem auch an dem Know-how von Spezialisten, Wissenschaftlern und Unternehmern interessiert sein. Die Bundesrepublik wiederum könnte neben dem .Interesse "an der Festigung der Demokratie" sicher auch die wirtschaftlichen Beziehungen im Blick haben, die durch diesen Austausch automatisch verstärkt würden. Man kann also in einer groben Bewertung sagen, daß in diesem Falle die Interessen der Beteiligten so miteinander austariert sind, daß für jede Seite, vor allen auch für die betroffenen Menschen, echte Vorteile zu erwarten sind.

Ob das Projekt in der vorgesehenen Weise funktioniert, ist natürlich jetzt noch nicht abzusehen. Dafür gibt es aber andere Erfahrungen mit Rückkehrprogrammen, die nicht unbedingt ermutigend sind. Sie beziehen sich auf die Rückkehr von Arbeitsmigranten aus der Bundesrepublik.

Bereits in den siebziger Jahren hat es Anreize für Arbeitsmigranten aus Griechenland und der Türkei gegeben, ihre Ersparnisse in sogenannte Arbeitnehmergesellschaften zu investieren und irgendwann selbst an einen dadurch geschaffenen Arbeitsplatz in der Heimat zurückzukehren. Für Griechenland wurde ein entsprechendes Abkommen zwar unterzeichnet, trat aber nie in Kraft. In der Türkei wurden eine Reihe Arbeitnehmergesellschaften gegründet. Ihr Erfolg wurde u.a. durch die hohen Inflationsraten erheblich beeinträchtigt. Effizient arbeitende Betriebe wurden nach und nach von kapitalkräftigen Banken übernommen. Jugoslawien, das eine entsprechende Förderung durch die Bundesrepublik damals nicht erhielt, richtete sogenannte "Devisenfabriken" ein. Auch hier ist ähnlich wie in der Türkei die Auswirkung auf eine Verbesserung der Beschäftigungslage praktisch ohne Bedeutung geblieben.

1983 hat das Bundesarbeitsministerium eine Initiative zur Förderung der Rückkehrbereitschaft auf den Weg gebracht, die bald offiziell als sehr erfolgreich angesehen wurde. Hintergrund war eine Politik, die auf die drastische Verringerung der Zahl der türkischen Arbeitsmigranten und ihrer Familien abhob. Der DGB hat dieses Programm, mit dem die Auszahlung bescheidener Rückkehrprämien verbunden war, heftig kritisiert. Wenn ausländische Arbeitnehmer sich bei ihrer Rückkehr ihre Versicherungsbeiträge auszahlen ließen und dabei hinsichtlich ihrer Altersversorgung einer höchst ungewissen Zukunft entgegengingen, könne wohl nicht von einer erfolgreichen Politik gesprochen werden, weil diese Politik nicht den Menschen diene.

Eine Studie über die erwähnten Rückkehrprogramme kommt zu dem Schluß. dass eine Wiedereingliederung in das soziale und ökonomische System des Herkunftslandes für die meisten Remigranten mit längerfristigen Problemen verbunden gewesen sei. Dabei sei es den zuständigen Stellen nicht gelungen , die zentralen Reintegrationsprobleme zu lösen (vgl. Delhaes-Günther/Haberl/Parwez/Schlumm/Schmidtke, Rückwanderung - eine Perspektive für ausländische Arbeitskräfte?, in: Beilage zur Wochenzeitung Das Parlament, Bonn, B 32/84, S.30ff).

Der verfehlte Ansatz

Angesichts dieser ernüchternden Erfahrungen stellt sich die Frage, wie das geplante Roma-Projekt – soll es nicht nur eine Augenwischerei sein - eine realistische Chance für Arbeitsplätze und&xnbsp;Existenzsicherung hat. Der jugoslawische Staat dürfte an der Rückkehr der Roma nicht das geringste Interesse haben, es sei denn dieses, durch eine Ablehnung ihrer Aufnahme zu der er völkerrechtlich verpflichtet ist, die Beziehungen zur Bundesrepublik nicht unnötig zu belasten..

Nordrhein-Westfalen hat wegen des großen politischen und geradezu rassistischen Drucks seiner Kommunen nur das Interesse möglichst viele Roma auszuweisen. Ein echtes entwicklungspolitisches oder humanitäres Ziel ist damit kaum zu verbinden. Die Roma selbst aber können nur das allergeringste Interesse an dieser Art erzwungener Migration haben. Kämen sie doch in einen zerfallenden Vielvölkerstaat, der bereits für die ethnisch unterschiedlichen, aber integrierten Bevölkerungsteile ein Hexenkessel ist oder werden dürfte. Dieses und die wirtschaftliche Misere auf dem Balkan lassen nach menschlichem Ermessen befürchten, daß die Roma, die zurückkehren sollen, als schwächste soziale Gruppe großer gesellschaftlicher Aggression und politischer Repression ausgesetzt würden.