Herbert Leuninger ARCHIV MIGRATION

Vom 14.-21. April hielt sich der Verfasser mit seinem Kollegen, dem Ausländerreferenten des Generalvikariates von Münster, Johannes Rabanser in London auf. Unmittelbarer Anlass war die Teilnahme an der "Europäischen Konferenz über Fragen ausländischer Arbeitnehmer in Europa". Ein weiteres Ziel war es, Eindrücke über die Integration eingewanderter Minderheiten in Großbritannien und die Übertragbarkeit auf Deutschland zu gewinnen.

INTEGRATION EINGEWANDERTER MINDERHEITEN

Das Gesetz gegen Rassendiskriminierung
interessant für Deutschland

1. London ist ein Brennpunkt spezifischer Einwanderungs- und Integrationsprobleme. Dort leben etwa 40% der 1,2 Millionen Menschen nichtw_ißer Hautfarbe, die aus Indien, Pakistan, Bangladesch, Ost-Afrika, West-Afrika und von den West-Indischen Inseln eingewandert sind.

Ihre mangelnde Integration - sie haben ähnliche Probleme wie die nichtdeutschen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland - hat bereits verschiedentlich zu Rassenunruhen geführt.

2. Seit 1976 gibt es ein Gesetz gegen die Rassendiskriminierung (Race Relations Act). Es verbietet jede Form rassischer Diskriminierung bei Beschäftigung, Ausbildung und in ähnlichen Bereichen, in der Erziehung, in der Versorgung mit Gütern, Einrichtungen und Diensten, und bei Immobilien.
Das Gesetz gibt dem Einzelnen das Recht vor ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten gegen eine Diskriminierung zu klagen.

3. Mit dem Gesetz wurde auch die Kommission zur Förderung der Rassengleichheit gebildet. Sie hat den Auftrag zur Überwindung der Rassendiskriminierung beizutragen, Chancengleichheit und gute Beziehungen zwischen rassisch verschiedenen Bevölkerungsgruppen zu fördern.

Die Kommission hat weitreichende Befugnisse, um jegliche, mit ihrem Auftrag in Verbindung stehende Ermittlungen anzustellen. Wo sie auf Diskriminierungen stösst, kann sie eine Verwarnung aussprechen. Im Falle hartnäckiger Diskriminierungen, aber auch bei diskriminiere den Anzeigen und Reklamen, bei Unterstützung und Förderung von Diskriminierungen ist sie befugt, Verfahren einzuleiten. Sie hat die Regierung hinsichtlich der Durchführung des Gesetzes zu beraten, eine allgemeine Beratungs- und Aufklärungsarbeit zu leisten, die in einzelnen Gebieten bestehenden Räte für zwischenmenschliche Beziehungen, Minderheitenorganisationen und Organisationen zur Förderung der Chancengleichheit und guter Beziehungen zwischen den Rassen zu unterstützen.

4. Die Kommission hat ihren Sitz in London. Es dürfte nicht schwer sein, mit der Kommission Verbindung aufzunehmen um ihre Arbeit kennenzulernen.

5. In der Bundesrepublik gibt es noch nichts mit dieser Kommission Vergleichbares. Daher wäre im Zusammenhang mit einer solchen Studienreise zu prüfen, wie ähnliche Einrichtungen in der BRD geschaffendwerden könnten.

6. Als Teilnehmer einer solchen Studienreise wären anzusprechen: Kommunalpolitiker von Großstädten, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, höhere Beamte der Kultus- Sozial- und Innenressorts, Vertreter der Wohlfahrtsverbände und der Kirchen, Journalisten.

7. Neben der Aufnahme von Kontakten zu Mitgliedern der Kommission bietet sich an ein Besuch in einem Londoner Stadtteil mit Farbigenkonzentration, das Kennenlernen einer entsprechenden Sozialarbeit, der Besuch einer multirassischen Schule und Vorschule, der Besuch der für die, Integrationsfragen zuständigen kirchlichen Kreise, Kontakt mit Parlamentariern der verschiedenen Parteien.